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Vorwort.
Man kann die Vortrefflichkeit z. B. der Pandekten von G. F. Puchta
vollkommen anerkennen, wie ich gern bekenne, daß vorzüglich ihnen dieses
Buch, wenn etwas Gutes an ihm ist, viel zu danken hat, und der
Kundige wird es doch leicht erklärlich finden, wie sich ein Lehrer des
Pandektenrechts, trotz wohlbegründeter Besorgniß, einen solchen Vor
ganger nicht erreichen zu können, dennoch versucht finden kann, mit
einem Buche gleicher Art hervorzutreten, und wäre es auch zumeist des
halb, weil ihm einzelne Eigenthümlichkeiten des Systems unbequem sind.
Ich bin indessen während der in einzelnen Abtheilungen fortschreitenden
Ausarbeitung so glücklich gewesen, mehrfach durch freundliches Urtheil
bewährter Männer ermuntert zu werden.
Die Vollendung des Buches hat wider mein Erwarten einen Zeit
raum von mehr als zwei Jahren in Anspruch genommen, und die ganze
dritte Abtheilung nebst einem Theil der zweiten habe ich, um nicht die
der Verlagshandlung gegebene Zusage zu arg zu verletzen, unter schwerer
hauslicher Sorge und Bedrängniß, zugleich von anderweitiger Berufs
thatigkeit in Anspruch genommen, ausarbeiten müssen. Begreiflich hat
dies manche Mängel, die sonst vielleicht vermieden wären, insbesondere
wohl einige Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der einzelnen Lehren
zur Folge gehabt, um so mehr, als, nach einigem Stillstand in der Zeit
der politischen Aufregung, seit 1850 wieder die civilistische Literatur
sehr ergiebige Bereicherung erhalten hat. So erschienen erst seitdem der
erste Band von Savigny's Obligationenrecht, der erste Band der ver
mehrten sechsten Auflage von Vangerow's Leitfaden, die sorgfältig revi
dirte und vermehrte dritte Ausgabe von Seuffert's Pandektenrecht,
Windscheid's Lehre von der Voraussetzung, Buchka's L. v. d. Stellver
tretung, Girtanner's Bürgschaft u. a. Werke, deren Bekanntschaft früher
gemacht zu haben für mein Buch zuträglich gewesen wäre. Möge
mir später Gelegenheit werden, auf Beseitigung jener Mängel bedacht
zu sein!
Ich schreibe dieses in ländlicher Stille am Jahrestag des wilden
Tobens einer politisch fanatisirten Menge, das, auch mich auf der Redner
bühne der Paulskirche mit Gefahr bedrohend, einem blinden Wahne grau
same Opfer brachte. Möge Weisheit und Kraft der Regierungen das
Vaterland vor der Wiederkehr solcher Verwirrung und Barbarei bewahren
und die Entwickelung seiner Zustände in der friedlichen Bahn des Rechts