Vorwort zur ersten Ruflage.
Die erste Abtheilung dieses Lehrbuchs erschien zu der Zeit, als die
deutsche Rechtswissenschaft ihren schönsten Ehrentag feierte, Sapianys
funfzigjähriges Jubelfest. Nichts natürlicher als der Wunsch, dem An
denken dieses Tags das Buch zu widmen. Aber ein Bruchstück war dazu
nicht geeignet. Daher habe ich vorerst nur bei Ueberreichung der ersten
Abtheilung den verehrten Jubelgreis gebeten, das vollendete Werk dem
nächt ihm widmen zu dürfen. Diese Bitte wurde in freundlichster Weise
gewahrt, und so bin ich denn berechtigt, jetzt noch, fast zwei Jahre nach
dem Feste, dieses Buch mit vorstehendem Blatte der Erinnerung zu zieren.
Möchte es dieser Zierde würdig befunden werden! Möchte, wie jenes
Blatt ausspricht, daß ich ein dankbarer, so das Buch selbit beweisen,
daß ich kein unwürdiger Schüler des großen Lehrers bin
Was die Entstehung des Buches betrifft, so wiederhole ich aus dem
Vorworte, welches die erste Abtheilung begleitete: „Bei dem Reichthum
unserer Literatur an Büchern dieser Art weiß ich zu meiner Rechtferti
gung oder, wenn man will, Entschuldigung nichts anderes anzuführen,
als daß ich schon lange den Wunsch hegte und das Bedürfniß fühlte
meinen Zuhörern ein von mir selbst entworfenes Lehrbuch als Leitfaden
bei meinen Vorlesungen in die Hand zu geben. Ich hatte daher schon
vor dem Jahre 1844 den Anfang zu dessen Ausarbeitung gemacht, die
aber zuerst wegen meiner Berufung zur Gesetzcommission (1844.. 1847).
sodann in Folge der politischen Bewegungen (1848, 1849) liegen blieb
bis mich die Rückehr zu friedlicher akademischer Thätigkeit dieselbe wie
der aufzunehmen veranlaßte."