Protestation
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Form eines Protests Mangel Zahlung, mit einem Interventionsakt ¬
begleitet.
(Zu den Wechselformularen Nro. 29 und 31.)
I. N. G.
Jm Jahr 1818, Samstags den 11ten des Monats April,
auf Requisition des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Friedrich =
Stolz, habe ich zu Ende unterschriebener, dahier immatrikulirter, =
offentlich geschworener, und zu denen Wechsel- und
Handlungsgeschäften besonders verordnet und beeidigter Notar,
folgt,
einen Original Wechselbrief, wovon hiernach Absch
denen Herren Bezogenen der Zahlung halber präsentirt und von
denenselben zur Antwort erhalten:
4 Sie hätten keinen Avis.
Weil nun solchemnach die verlangte Zahlung nicht zu erhalten
stunde, als habe ich Notar, nomine quo supra, wegen nicht
erfolgter Zahlung obgedachten Wechsels und was dann weiter
mit Kosten, Schaden, Interesse, Wechsel und Wieder=Wechsel,
und wie es sonst Namen haben mag, anhängig, feierlich protestiret, =
und dieses alles von dem, der darunter verbunden, zu
prätendiren und zu haben, wie sich solches, von Rechtswegen auch
1 Jm Namen Gottes. Diese Anrufung wurde im Jahre 1512 durch
Kaiser Maximilian den 1sten in seiner Notariat=Ordnung geboten.
Jn Folge der nemlichen Verordnung wird sonst auch in deutschen Protesten, =
das Regierungsjahr des Regenten und der Römer Zinszahl
angeführt. Auch ist es noch nicht so lange, daß in Augsburg auch Proteste =
in lateinischer Sprache abgefaßt wurden; doch scheint diese lateinische
Notariats=Eigenheit, die in Handelssachen sehr unpassend ist, endlich
abgekommen zu seyn.