4.
Beitrag zur Geschichte der älteren einheimischen Strafrechtspflege mit Rücksicht auf sog. Malefizbücher
Von Dr. Abegg in Breslau
Beitrag zur Geschichte der altern einheimischen Straf-
rechtspflege, mit Rücksicht aus sog. Malefizbücher.
Von
Herrn Geheimen - Justiz - Rath Professor Dr. Abegg in Breslau.
Für die Geschichte des Strafrechts, insbesondere wenn man
dieselbe unter den umfassenderen Gesichtspunkt der Sittengeschichte
stellt, sind außer den Rechts- oder Gesetzbüchern bestimmter Perio-
den, auch sonstige Urkunden eine Quelle, deren Werth in unserer
Zeit besonders anerkannt wird, in welcher so manche in Archiven
aufbewahrte und noch nicht, oder nicht genügend benutzte Schätze
zugänglicher gemacht und dem öffentlichen Gebrauche übergeben
worden sind. Neben den reichlich vorhandenen Rechtsbüchern, welche
in deutschen Landestheilen, oft in sehr beschränktem räumlichem Um-
fange galten, kommen die Weisthümer, Schöppenurtheile in Betracht,
und nicht minder für die der Abfassung der P.G.O. Carls V.
zunächst vorausgehende Periode, so wie die nächstfolgende Zeit
die städtischen s. g. Malefizbücher, Verzeichnisse der vollzogenen
Strafurtheile, Beurkundungen geleisteter Urpheden, ferner Chroni-
ken und sonstige geschichtliche Aufzeichnungen. Selbst die alten
städtischen Rechnungsbücher gewähren hier ein Interesse. In den
so eben von vr. Grünhagen berausgegebenen Rechnungen der Stadt
Breslau von 1299—1368 —Henricus Pauper — (Codex diplo-
maticus Silesiae. Herausgegeben vom Verein für Geschichte und
Alterthümer Schlesiens. Band III. Breslau 1860) finden sich aller-
dings nur summarisch, nach Jahren, die Einnahmen an Polizeigeld-
"strafen (Chonn. Kum. pena) verzeichnet. Auch sonst gelegentlich
Manches für unsere Zwecke Wichtige, doch dieß liegt nach Zeit