Full text: Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Bd. 3 (1864))

MisceUen.

161

leichterte — dieses Bedürfniß ist in neuster Zeit allgemein und
lebhaft genug empfunden worden.
Die französische Regierung unterstützte den mit Eifer ergriffe-
nen Plan durch außerordentliche Geldmittel. Allein das Unterneh-
men scheiterte an den unermeßlichen nur durch eben so außerordent-
liche Begabung als ausdauernden Fleiß und Geduld zu besiegenden
Schwierigkeiten der Ausführung. Frankreich war genöthigt, die
Ehre der glänzenden Geistesthat, die Hegemonie auf diesem Gebiete
wenigstens der deutschen Nation zu überlassen.
Es ist ein edler Verstorbener, dessen hochherziger vaterländi-
scher Gesinnung wir die erste Anregung dieser großartigen deut-
schen Unternehmung, ihre Unterstützung durch Königliche Munificenz
und durch eigene Geldopfer verdanken.
„Die Benutzung der Römischen Inschriften — schreibt Sa-
vigny unter dem 26. Januar 1846 an die preußische Akademie —
die unzweifelhaft zu den wichtigsten Quellen der Alterthumskunde
gehören, ist bis jetzt mit den allergrößesten Schwierigkeiten ver-
bunden. Ein großer und wichtiger Theil derselben ist ungedruckt,
die gedruckten aber sind theils in mannigfaltigen Sammlungen,
theils in wenig bekannten und schwer zugänglichen einzelnen Wer-
ken zerstreut. Vieles darunter ist entschieden unächt oder von zwei-
felhafter Aechtheit und dem einzelnen Geschichtsforscher fehlen fast
immer die Mittel zu einer kritischen Feststellung. Eine planmäßige
umfassende Sammlung der erhaltenen ächten Römischen Inschriften
würde daher, wie Niemand zweifelt, zu den wirksamsten Förderun-
gen gründlicher Geschichtsforschung gehören. Auch ist ein solches
Werk in unserer Zeit durch den sehr erweiterten gegenseitigen Ver-
kehr der Nationen leichter als in früherer Zeit möglich. Vielleicht
darf gleich hier noch als einzelner Beweggrund, bald an die Vor-
bereitung eines solchen Werkes zu denken, der Umstand hervorge-
hoben worden, daß gegenwärtig noch in der Person von Borghesi
ein Mann lebt, der an gründlicher und umfassender Kenntniß die-
ses Fachs und an edler Bereitwilligkeit, fremde Arbeiten zu unter-
stützen, vor allen Anderen hervorragt, und dessen Stelle hierin,
wenn er einst ausscheidet, schwerlich wieder ganz ersetzt werden wird.
Einer großartigen deutschen Unternehmung schien seit mehreren
Jahren der Umstand im Wege zu stehen, daß die Französische Re-
gierung eine allgemeine Sammlung der Römischen Inschriften zu
veranstalten beschlossen hatte und mit ganz außerordentlichen Geld-
Zeitschrift für Rechtsgeschichte Hl. 11

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer