Volltext : Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Bd. 4 (1864))

Mitlhkiluugrir über die BafitiKcn-Handschriftrn. 335
eben solche vor den Scholien entsprechen, findet sich hier ebenfalls.
Bl. 207 A. — 233 A. findet sich die Schrift neqi XQOVtxäv
und QOTttjc $a>g exavöp ivdüv. Bl. 233 A. —
236 B. folgt eine Abhandlung de lege Falcidia et de metris
geometricis, welche, was den ersteren Inhalt betrifft, eine Samm-
lung von Stellen aus den Titeln der Digesten und Basiliken über
die lex Falcidia enthält. Bl. 236 B. — 238 B. folgt der s. g.
Index Reginae, von Cujacius in lateinischer Uebersetzung, von
Heimbach jun. im griechischen Texte herausgegeben. Cujacius
selbst giebt an, daß er die Schrift nsgi xqovm&v dia^fiaTtov
und das Novellenverzeichniß (s. g. Index Reginae) aus der Biblio-
thecaReginae (der Königin Katharina von Medicis) herausgegeben
habe.95) Nach der Schrift ist die Handschrift zu Ende des H.
oder zu Anfang des 12. Jahrhunderts geschrieben. ") Fabrot
hat aus ihr die Bücher 45—48 mit Scholien herausgegeben, und
dessen Ausgabe liegt für diese Bücher der meinigen zu Grunde.
Die Scholien sind größtentheils Excerpte aus den Schriften der
Juristen des 6. Jahrhunderts, namentlich aus den Digestenbear-
beitungen des Dorothens, Anonymus und der Schrift neql
ivcivrtofpavemv, und aus den Bearbeitungen des Codex von
ThaleläuS, Jsidorus und Theodorus. Diese älteren Scho-
lien sind in dieser Handschrift durch spätere Interpolationen und
Zusätze weit weniger entstellt, als dies in andern Manuscripten der
Fall ist. Die neueren Scholien sind selten. Die Handschrift be-
fand sich früher in der Bibliothek der Königin Katharina von
Medicis. Dies ergiebt sich aus einer von Hase in Paris aner-
kannten, am Anfänge der Handschrift ersichtlichen Bemerkung von
der Hand des Devarius, des Bibliothekars der Königin9') und
aus der früher erwähnten Angabe des Cujacius. Diese Hand-
schrift ist die einzige Basilikenhandschrift, welche aus der Bibliothek
der Königin in die große Bibliothek übergegangen ist. Zwar sollen
nach einer alten Tradition die ganzen Basiliken in 3 Bänden in
der Bibliothek der Königin vorhanden gewesen sein. Allein nach

••) Cujacius, Opp. T. I. p. 178. T. II. P. II. p. 418. ed. Fabr.
8e) In daö 11. Jahrhundert setzen sie die Bersasser des Pariser CatalogS,
in den Anfang des 12. He im bach jun.
") Reimdacb 'Avtxdortc T. II. p. CXVII.
Zeitschrift für Rechtsgeschichte. IV.

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