Metadaten : ¬Die Lehre vom Einfluß des Processes auf das materielle Rechtsverhältniß (1)

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da  es  einestheils  natürlicher  ist,  die  eadem  res  von  demselben
Objecte  als  von  demselben  Entstehungsgrunde  zu  verstehen,
anderntheils  aber  die  Controversen  der  römischen  Juristen  über
den  Einfluß  des  gemeinsamen  Objects  auf  die  Proceßconsumtion ¬
  die  Beziehung  der  Ulpian'schen  Aeußerung  auf  diese
Frage  wahrscheinlicher  machen.
Die  Ansicht  v.  Savigny's,  daß  Papinian  dieselbe
Ansicht  gehabt  habe,  wie  die,  welche  dieser  Gelehrte  dem
Ulpian  unterlegt,  gründet  sich  auf
l.  6.  pr.  ad  leg.  Jul.  de  adult.  (48,  5.)
„Inter  liberas  tantum  personas  adulterium  stuprumve
passas  lex  Julia  locum  habet  :  quod  autem  ad  servas
pertinet  et  legis  Aquiliae  actio  facile  tenebit,  et  injuriarum ¬
  quoque  competit,  nec  erit  deneganda  Praetoria
quoque  actio  de  servo  corrupto:  nec  propter  plures
actiones  parcendum  erit  in  hujusmodi  crimine  reo.
Es  kann  nun  allerdings  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden,
daß  Papinian  hier  die  actio  legis  Aquiliae,  die  actio  injuriarum ¬
  und  die  actio  servi  corrupti  unverkürzt  neben  einander ¬
  zuläßt.  Aber  dies  berechtigt  uns  keinesweges  zu  dem
Schlusse,  daß  er  überall,  wo  ex  eodem  facto  mehrere  Pönalklagen ¬
  zusammentreffen,  ebenso  geurtheilt  haben  würde.  Denn
wenn  mir  ihm  nichts  Unjuristisches  zutrauen  wollen,  so  dürfen
wir  den  Grund  der  Entscheidung  allein  darin  suchen,  daß  er
in  dem  Falle  der  1.  6.  cit.  die  Objecte  der  einzelnen  Klagen ¬
  als  von  einander  verschiedene  und  unabhängige  erkannte.
Ebensowenig  beweisend  ist  endlich  die  l.  32.  de  obl.  et
act.  (44,  7),  durch  deren  Hülfe  v.  Savigny  zu  beweisen
sucht,  daß  das  vermeintliche  Princip  von  Ulpian  und  Papinian ¬
  sogar  das  in  der  Justinianeischen  Compilation  vorherrschende ¬
  sei.
Hermogenian  äußert  hier  nämlich:
            
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