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da es einestheils natürlicher ist, die eadem res von demselben
Objecte als von demselben Entstehungsgrunde zu verstehen,
anderntheils aber die Controversen der römischen Juristen über
den Einfluß des gemeinsamen Objects auf die Proceßconsumtion ¬
die Beziehung der Ulpian'schen Aeußerung auf diese
Frage wahrscheinlicher machen.
Die Ansicht v. Savigny's, daß Papinian dieselbe
Ansicht gehabt habe, wie die, welche dieser Gelehrte dem
Ulpian unterlegt, gründet sich auf
l. 6. pr. ad leg. Jul. de adult. (48, 5.)
„Inter liberas tantum personas adulterium stuprumve
passas lex Julia locum habet : quod autem ad servas
pertinet et legis Aquiliae actio facile tenebit, et injuriarum ¬
quoque competit, nec erit deneganda Praetoria
quoque actio de servo corrupto: nec propter plures
actiones parcendum erit in hujusmodi crimine reo.
Es kann nun allerdings nicht in Zweifel gezogen werden,
daß Papinian hier die actio legis Aquiliae, die actio injuriarum ¬
und die actio servi corrupti unverkürzt neben einander ¬
zuläßt. Aber dies berechtigt uns keinesweges zu dem
Schlusse, daß er überall, wo ex eodem facto mehrere Pönalklagen ¬
zusammentreffen, ebenso geurtheilt haben würde. Denn
wenn mir ihm nichts Unjuristisches zutrauen wollen, so dürfen
wir den Grund der Entscheidung allein darin suchen, daß er
in dem Falle der 1. 6. cit. die Objecte der einzelnen Klagen ¬
als von einander verschiedene und unabhängige erkannte.
Ebensowenig beweisend ist endlich die l. 32. de obl. et
act. (44, 7), durch deren Hülfe v. Savigny zu beweisen
sucht, daß das vermeintliche Princip von Ulpian und Papinian ¬
sogar das in der Justinianeischen Compilation vorherrschende ¬
sei.
Hermogenian äußert hier nämlich: