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Gesetz  vom  25.  Ventose  XI.  Art.  50.  §  1.
Art.  7.  Indépendamment
Art.  7.  Nebst  den  Zuständdes ¬
  attributions  particulières
nissen,  die  den  im  Art.  5  bedonnées ¬
  aux  membres  désig
zeichneten  Mitgliedern  besonders
nés  dans  l'article  5,  chacun
beigelegt  sind,  soll  jedes  von
d'eux  aura  voix  délibérative,
ihnen  in  allen  Kammerversammainsi ¬
  que  les  autres  membres,
lungen,  gleich  den  andern  Mitdans ¬
  toutes  les  assemblées  de
gliedern,  beschließende  Stimme
la  chambre;  et  néanmoins,
haben;  und  gleichwohl  soll  der
lorsqu'il  s'agira  d'affaires  ou
Syndik,  wenn  es  sich  von  Streitle ¬
  syndic  sera  partie  contre  un
sachen  handelt,  wo  er  gegen  einen
notaire  inculpé,  le  syndic
beschuldigten  Notär  als  Kläger
n'aura  que  voix  consultative.
auftritt,  nur  berathende  Stimme
et  ne  sera  point  compté
haben  und  nicht  unter  die  Stimparmi ¬
  les  votans,  à  moins
menden  gezählt  werden,  es  sei
que  son  opinion  ne  soit  à
denn,  daß  er  für  das  Lossprechen
**)
décharge.
stimme.
Art.  8.  Les  fonctions  spéArt. ¬
  8.  Die  Specialverrichciales ¬
  attribuées  par  l'article
tungen,  welche  durch  den  Art.  5
5  à  chacun  des  membres
jedem  der  Kammerbeamten,  deren
dont  il  ordonne  la  création
Anstellung  er  verordnet,  beigepourront ¬
  être  cumulées,  lorslegt ¬
  sind,  können  eumulirt
que  le  nombre  des  membres
werden,  wenn  die  Anzahl  der
composant  la  chambre  sera
Mitglieder,  woraus  die  Kammer
au-dessous  de  sept  ;  et  néanbesteht, ¬
  unter  sieben  ist;  und
moins  les  fonctions  de  prégleichwohl ¬
  sollen  die  Verrichsident, ¬
  de  syndic  et  de  raptungen ¬
  von  Präsident,  Syndik
porteur  seront  toujours  exerund ¬
  Berichterstatter  immer  von
cées  par  trois  personnes  difdrei ¬
  verschiedenen  Personen  aus**** ¬

férentes.
geübt  werden.
Quel  que  soit  le  nombre  des
Welches  auch  die  Anzahl  der
membres  composant  la  chamKammermitglieder ¬
  sein  mag,  so
bre,  la  même  cumulation  de
kann  doch  dieselbe  Cumulation
fonctions  pourra  avoir  lieu
der  Functionen  momentan
momentanément,  en  cas  d'abstattfinden, ¬
  im  Falle  der  Absence ¬
  ou  empêchement  de
wesenheit  oder  der  Verhinderung
quelqu'un  des  membres  déeines ¬
  der  im  Art.  5  bezeich*) ¬
  Ebenso  müßte  es  gehalten  werden
wenn  ein  anderes  Kammermitglied
gegen  den  beschuldigten  Notär  Parthie  wäre.  Ja  es  dürfte  das
als  Kläger  auftretende  Mitglied  nicht  einmal  bergthende  Stimme
haben,  wie  man  sie  dem  Syndik,  als  Vertreter  des  öffentlichen  Ministeriums, ¬
  gelassen  hat.
**
Hieraus  folgt,  daß  eine  Kammer  nie  auf  weniger  als  3  Mitglieder
reducirt  werden  kann.
            
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