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fett, welche die historische Untersuchung und Behandlung allerTheile
des Rechts überall wirklich angeregt und gelehrt hat.
So ist es Wohl nicht minder vor Praktikern, für welche die
Wißenschaft mehr als das gewöhnliche Interesse der Nutzbarkeit hat,
als vor Theoretikern gerechtfertigt, durch die von uns beabsichtigte
Zeitschrift die Erinnerung an ein früheres Unternehmen zu erneuern,
in dessen Plan und Anlage die Aufgaben, welche unserer Zeit und
Wißenschaft gestellt sind, zum ersten Male klar ausgesprochen und
mit entschiedenem Erfolge bearbeitet wurden. Wir meinen die „Zeit-
schrift für geschichtliche Rechtswißenschaft", von welcher freilich die
Anfänge vor nunmehr fast fünf Jahrzehnten, und die Umstände,
unter denen sie gegründet wurde, nicht im Gedächtnis aller Zeit-
genossen; deren bahnbrechender Einfluß aber am Recht der Gegen-
wart für jedes Auge sichtbar und selbst von denjenigen zugestanden
ist, welche die ganze Richtung oder deren Resultate bestreiten. Von
einem solchen Werke, mit dem eine anerkannte geistige That und
die Namen der größten Juristen des deutschen Volkes verknüpft
sind, läßt sich zwar für eine Zeitschrift der Gegenwart, welche
ebenfalls geschichtliche Rechtswißenschaft behandeln will, der Titel
nicht entlehnen und das Successionsrecht nicht in Anspruch nehmen:
aber Pflicht der Dankbarkeit und Zeugnis für die Wahrheit ist es,
daß, wenn wir mit gleichem Plan und Ziel die Herausgabe dieser
neuen Zeitschrift für Rechtsgeschichte begründen, auch das Programm
erneuert werde, welches jene Meister des heutigen Rechts für ihre
Unternehmung damals aufgestellt haben. Nachdem Savigny diese
Zwecke im ersten Band seiner Zeitschrift dargelegt hat, zu einer
Zeit, wo die Energie der Gegensätze und das frische Gefühl des
winkenden Sieges jeden Ausdruck des Gedankens begünstigte und
weihte, läßt sich in unseren Tagen, wo mit den Gegnern auch der
Gegensatz matter geworden ist, wohl kein Versuch denken, die Auf-
gabe geschichtlicher Rechtswißenschaft eingänglicher, deutlicher oder
richtiger zu beschreiben; und wenn auch manche Verhältnisse geän-
dert sind, welche vor fünfzig Jahren der historischen Methode ent-
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