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Die Zeitschrift für Rechtsgeschichte
Die Zeitschrift
für
Rechtsgeschichte,
Welche mit diesem Doppelhefte zuerst vor das Publikum tritt, wird
wie billig durch Mittheilung des Programmes eingeleitet, welches
die Redactoren derselben vereinbart und im Juni d. Js. den Ge-
nossen und Freunden der Rechtswißenschaft als Einladung zur
Theilnahme an der Zeitschrift zugesendet haben. Es lautet also:
Das Programm, welches uns als Herausgeber zu diesem Un-
ternehmen vereinigt, ist schon im Titel der Zeitschrift enthalten;
wir bezwecken, ein Organ zu gründen, in welchem regelmäßige
Gelegenheit gegeben ist, rechtsgeschichtliche Forschungen und Mit-
theilungen zu veröffentlichen, die sich nicht eignen, als selbständiges
Werk zu erscheinen. Mit Absicht haben wir dabei die Geschichte
unseres Rechts im Ganzen als Aufgabe unserer Zeitschrift bezeich-
net; denn wir sind von der Ueberzeugung durchdrungen, einerseits,
daß alles heutzutage in Deutschland geltende Recht, aus national
einheimischen und ursprünglich fremden Theilen gebildet, ein unauf-
lösliches Ganze und eigenstes Product unserer Cultur ist: anderer-
seits daß dessen Geschichte nicht blos in wißenschaftlicher, sondern
Zeitschrift für Rechtsgeschichte. I. 1