12.
Die eheliche Gütergemeinschaft in Ostfalen
Von Dr. Albert Hänel in Königsberg
Die eheliche Gütergemeinschaft in Ostfalen.
Von
Herrn Professor vr. Albert Hänel
in Königsberg.
ß. 1.
Vorbemerkung.
Für die dogmatische und historische Entwicklung der ehelichen
Gütergemeinschaft stehen sich in der neuesten Literatur zwei Par-
theien gegenüber. Die eine, welche dem Systeme der Güterge-
meinschaft die Ursprünglichkeit abspricht und dasselbe halbwegs als
eine doktrinäre Verunstaltung des Gütereinheitssystems betrachtet,
die andere, welche in den frühen Erscheinungen der gesammten Hand
und der Gesammttheilung jene Ursprünglichkeit findet; die eine,
welche als den allein berechtigten Ausgangspunkt für die Dogmatik
des deutschen ehelichen Güterrechts die Gütereinheit annimmt, die
andere, welche der Gütergemeinschaft ebenbürtige Selbständigkeit
zuspricht. Die Schlichtung des Streites ist nur von vorur-
theilsfreien historischen Untersuchungen zu erwarten. Insbesondere
gilt es festzustellen, ob wir nicht, soweit eben unsere Quellen zu-
rückreichen, vom Anfang an verschiedene geographisch-ethnographische
Gruppen der Rechtsbildung unterscheiden können und müssen. In
dieser Richtung haben bereits Cropp, Berck, Pauli die bestrittenen
Rechte der Hansestädte dem Gütereinheitssysteme zugeschrieben. Da-