Volltext : Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Bd. 5 (1866))

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Anschütz,

Adel und Prälaten zogen sich nun allmälig aus den Ge-
richtssitzungen zurück. Statt daß sie früher kraft eigenen Rechts
und eigener Psiicht, als Vasallen und königliche Räche daran
Theil genommen, wurden sie jetzt einzeln für das laufende Jahr
vom Könige in das Parlament berufen. Es gab für sie eine
Dienstliste, röle de Service, welche jährlich erneuert wurde.
Auch die äußere Form der Entscheidungen des Parlaments
hatte sich verändert. So lange es der König selbst war, welcher
mit seinen Vasallen und Rathen zu Gericht saß, wurden die Ur-
theile in der Form königlicher Verordnungen erlassen. Seit der
Mitte des XIII. Jahrhunderts aber ist es der Gerichtshof selbst,
der das Urtheil spricht. In den Entscheidungen, welche uns die
Olim überliefert haben, heißt es ohne Ausnahme Curia judica-
vit, mandavit, a Curia iudicatum est. Auch führten die Könige
jetzt nur noch ausnahmsweise den Vorsitz im Parlamente. Die
eigene Gerichtsbarkeit der Könige, welche .im Princip nie aufge-
hoben wurde, machte sich dagegen in andern Formen geltend,
welche wir noch kennen lernen werden.
Ihren Abschluß aber erhielt diese ganze Entwicklung durch
die Organisation, welche König Philipp V. dem Parlamente er-
theilte und welche trotz mancher Modificationen in ihren Grund-
zügen bis 1789 bestehen geblieben ist. Diese Organisation er-
folgte durch die Ordonnanzen vom 17. November 1318, 1. De-
zember 1319 und 3. Dezember 1320 ").
Das Parlament wurde in drei Kammern eingetheilt: die
Grand' chambre, die Chambre des enquetes, und die Chambre
des requetes. Die Grand' chambre oder erste Kammer,, in
deren altem Saale im Calais de justice noch bis zur Stunde
der Pariser Cassationshof seinen Sitz hat, war die wichtigste.
Hier fand die mündliche Hauptverhandlung, das Plaidoyer statt,
deshalb wurde sie auch chambre du plaidoyer, chambre aux
plets genannt. Die Chambre des enquetes war für das Be-
weisverfahren bestimmt, außerdem aber entschied sie selbständig
in denjenigen Sachen, in welchen ein schriftliches Verfahren ohne
mündliche Verhandlung und Plaidoyer stattfand. Es gab später
mehrere Chambres des enquetes, zur Zeit der Revolution be-

") Ordonnances des rois de Fr. I, 673. 702. 727.

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