Alphabetisches Sachregister.
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Unpfändbare Sachen, Ansprüche, keine
Selbsthülse inbezug auf solche 70.
Unpfändbarkeit, Unübertragbarkeit der
ehelichen Nutznießung 322.
Unsichere Verbindlichkeit 89.
Untergang der bei der Selbsthülfe
dem Schuldner weggenommenen
Sachen 105.
Unterlassen eines Erwerbs durch den
Vorerben 168.
Unterlassungsverpflichtnng, Verletzung
einer solchen 73.
Unterschlagung 85, 88, 96.
Unwirksamkeit von Verfügungen des
Vorerben 162,165.
Urheberechte73; — Selbsthülfe in U. 70.
Urkunde, Wegnahme im Wege der
Selbsthülse 60.
Urkunden- und Wechselprozeß 112.
«susfriictris maritalis 278, 280, 283,
285, 299, 305, 310, 312.
Väterliche Gewalt nach dem Recht des
Sachsenspiegels 276.
Veränderungen der Erbschaftssacheu
192,
Verändernngsfäyigkeit der Handels-
gesellschaft und der Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts 128.
Veräußerung von Frauengnt durch
den Mann 330.
Verbesserung der Erbschaftsgegenstäude
durch den Vorerben 193.
Verbot der Selbsthülfe 98; — eines
bestimmten Rechtsgeschäfts durch das
Gesetz 238.
Verbotene Eigenmacht 103s.; — bei
dem Besttzerwerb durch eine Ehefrau
337.
Vereine, rechtsfähige 131; — Selbst-
hülse gegen V. 67; — Anwendbar-
keit der Vorschriften des B.G.B.
über V. aufHandelsgesellschasten 132;
— die in den Bereich des Handels-
rechts fallen 136.
Vereinigung von Recht und Verbind-
lichkeit oder von Recht und Belastung
im Falle einer Nacherbeinsetzung 190.
Verfügung des Vorerben über die Erb-
schaft 177; — über den Nachlaß nach
Eintritt der Nacherbfolge 191.
Verhalten des Vorerben, das die Be-
sorgniß einer erheblichen Verletzung
der nacherbschaftlichen Rechte recht-
fertigt 180.
Verkauf der Anwartschaft des Nach-
erben 146.
Verlängerung des Rechtsstudiums 33.
Vermerk betr. Zustimmung des Nach-
erben in dem Reichs- oder Staats-
schuldbuch 160.
Vermiethung, Verpachtung durch den
Vorerben 161.
Vermögensverzcichnitz,Aufnahmeeines
V. 156.
Verpflichtungssähigkeit der Frau 339.
Verschlechterung der Erbschaftssachen
192.
Versuch an: untauglichen Objekt und
mit untauglichen Mitteln 80; —,
wann eine Selbsthülsehandlung. als
Versuch eines Vergehens zu bestrafen
ist 80.
Verträge, s. gegenseitige V.
Vertragsmäßige Einräumung des
Rechts den Hausfrieden zu brechen
61.
Vertragspsandrecht im alten deutschen
Recht 48.
Vertragsverletzung, Selbsthülfe als V.
102.
Vertretbare Handlungen, Selbsthülfe
bezüglich solcher 72.
Vertretungsmacht zu gesummter Hand
119.
Verwahrung, Selbsthülfe durch Be-
halten der in V. gegebenen Sachen
63.
Verwaltung des Nachlasses durch den
Vorerben 155; - durch den Nach-
erben 191; — wenn die V- der Erb-
schaft dem Vorerben entzogen wird
181; — des Frauenvermögens 313 f.
Verwaltungsgemeinschast im ehelichen
Güterrecht 251.
Verwaltungspslicht des Vorerben 184.
Verwaltungsrecht des Mannes am
Frauenvermögen nach dem ersten
Entwurf eines B.G.B. 298; — be-
züglich des Frauenvermögens 326,
328; — des Ehemannes 336.
Verwandte, Unterstützung durch den
Vorerben 168.
Verwendungen des Vorerben auf die
Erbschaft 194.
Verzug, Selbsthülfe des einen Theils
bei V. des anderen nach dem alten
deutschen Recht 48; — des Schuldners
59, 73, 101.
Verzeichniß der zur Erbschaft gehörigen