Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 30 (1907))

Einleitung.
Der Giroverkehr verdankt seine heutige Bedeutung nahezu aus-
schließlich dem Umstand, daß er eine besonders vorteilhafte Form der
Zahlungsvermittlung darstellt. Er vereinfacht und verbilligt dieZahlungen,
indem er die Inhaber von Girokonten der Kosten und Sorge enthebt,
welche mit der steten Bereithaltung baren Geldes zu Zahlungszwecken
verbunden ist; indem er ihnen ferner bei den Zahlungen selbst die
Mühe des Zählens und Prüfens des Geldes, bei Zahlungen an andere
Plätze auch die Gefahr und Kosten des Geldtransportes erspart und
die Zahlungen mit wenigen Federstrichen sicher beurkundet?)
Daß die Entstehung des Giroverkehrs nicht auf diese Vorteile,
sondern auf andere Beweggründe zurückzuführen ist/) soll ebenso wenig
verkannt werden wie der Umstand, daß der Giroverkehr, und zwar mit
seiner Ausbreitung in immer wachsendem Maße, außerordentliche Vorteile
auch für die Bank und für die ganze Volkswirtschaft mit sich bringt,8)
indessen würde ein Eingehen hierauf den Nahmen dieser Arbeit über-
schreiten.
Für denjenigen, welcher einen großen Zahlungsverkehr unterhält/)
genügt die Möglichkeit, durch Vermittelung einer Bank Zahlungen be-
*) Vgl. Cosack, Lehrbuch des Handelsr., 6. Aufl., 289.
*) S- unten bei Anm. 126 sowie Cohn in Endemann's Handb. d.
Handelsr. 1043 ff.
*) Vgl. besonders die Festschrift der Reichsbank: Die Reichsbank 1876 bis
1900 50, 66.
4) Diese Leute stellen das Hauptkontingent der Teilnehmer am Giro-
verkehr; nach ihren Bedürfnissen richten sich dessen Einrichtungen, wenn es auch
durchaus nicht ausgeschlossen ist, daß ab und zu jemand sich ein Girokonto er-
öffnen läßt, nicht um seinen ganzen Zahlungsverkehr darüber zu leiten, sondern
lediglich, um einmal Geld darauf einzuzahlen und den Betrag von der Bank
verwahren zu lassen.

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