Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 30 (1907))

Bedeutung und Tragweite des 8 2007 des BGB- 205
Sonderung der Erbteile enthält. Am weitgehendsten nach der einen
Seite hin sind die Motive/") nach welchen die Bestimmung „einen
allgemeinen, auf alle Vorschriften über das Jnventarrecht sich beziehenden
Grundsatz enthält", nach der anderen Seite hin Binder, nach welchem
der Paragraph bedeutungslos ift.17) Zwischen ihnen steht eine Anzahl
von Ansichten, die dem § 2007 eine bald mehr, bald weniger praktische
Bedeutung beilegen.
Bestritten ist vor allem, ob aus dem Umstande, daß der § 2007
unter den Bestimmungen über die „Jnventarerrichtung" steht, auf seine
Anwendung Schlüsse zu ziehen sind. Biele Schriftsteller bejahen dies
und sind der Meinung, daß der § 2007 nur für die Wirkungen der
Einhaltung oder Versäumung der Jnventarfrist in Betracht kommt.
So erörtern Wilke, Neumann, Lehmann, Matthias, Borcherdt?")
und vor allem Planck1!)) die Vorschrift des § 2007 nur unter
diesem Gesichtspunkte.
Dieser Ansicht kann ich nicht beitreten. Schon die Entstehungs-
geschichte zeigt, daß die Tragweite des § 2007 eine weitere ist. In
dem Entwurf erster Lesung hatte der § 2007 seine Stellung in dem
Abschnitte über das „Jnventarrecht". Unter Jnventarrecht verstand
der erste Entwurf das Recht des Erben, sein Vermögen dem Zugriff
der Nachlaßgläubiger zu entziehen, also die beschränkte Haftung?") Aus
dieser Stellung ist, wie die Motive^* *) mit Recht betonen, zu entnehmen,
daß der § 2007 einen auf alle Bestimmungen über das Jnventar-
recht sich erstreckenden Grundsatz enthielt. Erst von der zweiten
Kommission wurde der Paragraph den Vorschriften über die „Jnventar-
errichtung" eingereiht. Eine sachliche Änderung war aber bamit nicht
bezweckt worden; die sonst ausführlich gehaltenen Protokolle der zweiten
Kommission enthalten darüber nichts; auch ist abgesehen von der Ein-
führung der Einschränkung des Satzes 2 die Bestimmung inhaltlich

16) Motive S. 677.
17) Binder II S. 239 und III S. 293 Anm. 56.
18) Wilke Bem. zu § 2007; Neumann Bem. 2 zu 8 2007; Lehmann
S. 705; Matthias S. 566; Borcherdt S. 224.
19) Planck-Ritgen (2. Aufl.) Bem. 2 zu 8 2007 und Planck-Strohal
(3 Aufl.) ebenda; anders Strohal Erbrecht II S. 359, vgl. Anm. 23.
*0) 8 2092 des Entwurfs erster Lesung und die Motive S. 604ff.
") Motive S. 677.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer