Kurze Anzeigen.
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der York-Antwerp ßules. Einen Ausblick auf die Rechtsgestaltung der Zukunft
gewährt die Mitteilung der vom Comite maritime international beschlossenen
Entwürfe über die internationale Regelung der Normen über den Schiffs-
zusammenstoß und über Bergung und Hilfeleistung in Seenot (S. 305, 388ff.,
642f., 665ff., 675 f., 739 f.).
Von der Erläuterung ausgeschlossen blieb das Seeversicherungsrecht, dessen
Kommentierung durch die Hamburger Rechtsanwälte Alfred und Gustav
Sieveking das Vorwort in Aussicht stellt. Hoffentlich wird dies neue Unter-
nehmen erst das endgültige Schicksal der reichsrechtlichen Versuche einer Kodi-
fizierung des Versicherungsrechts, die zweifellos in vielen Punkten auch die Ge-
staltung des Seeversicherungsrechts beeinflussen wird, abwarten, um nicht schon
bald nach dem Erscheinen veraltetes oder mindestens unzulängliches Material
zu bieten. _ Op et.
Jahrbuch des Deutschen Rechts. Unter Mitwirkung zahlreicher und
namhafter Juristen in Verbindung mit Ger.-Ass. Dr. A. Krückrnann
und Ger.-Ass. Dr. Tst. Otshimsri» herausgegeben von R.-A. Dr.
gj. Urumann. 3. Jahrgang (die Zeit bis Anfang 1905 umfassend).
Berlin 1905, Fr. Vahlen. Zwei Bände, VIII u. 710 bezw. V u.
680 S. Preis 22 J6.
Der dritte Jahrgang des Unternehmens zeigt in Eigenart und Einrichtung
keine grundsätzlichen Unterschiede gegenüber seinen Bd. 27 S. 387 besprochenen
Vorgängern. Wohl aber macht sich ein erfolgreiches Streben nach weiterer
Vervollständigung und Vervollkommnung überall im einzelnen geltend. Das
Prozeßrecht, in Bd. 2 ausgefallen, ist nunmehr für zwei Jahre nachgeholt, das
Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die verschiedenen Gesetze über den
Schutz des sog. geistigen Eigentums nebst dem Verlagsgesetz sind berücksichtigt.
So enthält der vorliegende Band zum erstenmal eine im großen und ganzen
vollständige Darstellung alles dessen, was Wissenschaft und Praxis im
letzten Jahre auf dem Gesamtgebiet des Reichsprivat- und Reichsprozeßrechts
geleistet haben. Trotzdem ist es möglich geworden, den Umfang des Jahrganges
wenn auch nicht zu verringern, so doch im wesentlichen auf dem Niveau seines
Vorgängers zu halten, was in Anbetracht des erweiterten Programms nur
durch eine dankenswerte erhöhte Konzentration der Darstellung zu erreichen
war. Immerhin ließe sich in manchen Fällen für die Zukunft in dieser Richtung
noch mehr tun; ich könnte wieder verschiedene Jugendarbeiten anführen, bei
denen die Breite des Referats in keinem Verhältnis zur wirklichen Bedeutung
des Inhalts steht. Die Herausgeber werden derlei Zusendungen gegenüber noch
energischer zum Rotstift greifen müssen, wenn sie ihrem Unternehmen die un-
bedingt notwendige Übersichtlichkeit erhalten wollen.
Zugleich als Stichprobe habe ich den meinem besonderen Studium am
nächsten liegenden Teil des Jahrbuchs, das Schuldrecht, genau durchgearbeitet
und glaube demnach versichern zu dürfen, daß es alle Erwartungen aufs beste
erfüllt, die man an ein derartiges Unternehmen füglich stellen darf. Es ist für