Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 37 (1912))

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Kurze Anzeigen.

Geh. Just.R. Dr. Th. Wolfs, Reichsgesetz über die Zwangsversteige-
rung und Zwangsverwaltung, mit Anmerkungen. Zweite,
verbefferte Auflage. Berlin 1911, Carl Heymanns Verlag (Taschen-
gesetzsammlung Nr. 40). 236 S. Preis geb. 2 dH.
Das kleine Werk, eine Nebenfrucht von des Verfassers großer Arbeit zum
Recht der Zwangsversteigerung, leistet alles, was man billigerweise von einer
derartigen orientierenden Darstellung verlangen kann, und .verdient daher
rühmende Hervorhebung.

O.L.G.R. Dr. A. N. Zacharias, über Persönlichkeit, Aufgaben und
Ausbildung des Richters. Berlin 1911, Guttentag. 161 S.
Preis 3,50 dH.
Die lesenswerte, klar geschriebene und warm empfundene Abhandlung gibt
in drei ihrem Titel entsprechenden Abschnitten die wohlerwogenen Gedanken
eines mitten in der Praxis des modernen Verkehrsrechts stehenden Praktikers
über unser Richtertum wieder. Daß von dessen Güte mehr vielleicht noch als
vom Fortschritt der Gesetzgebung das Gedeihen unserer Rechtspflege abhängt,
betont der Verfasser mit Recht, und was er zu seiner weiteren Förderung
zu sagen weiß — über akademische Ausbildung, Prüfungswesen, psychologische
Schulung, Vorkenntnisse im Verkehrsleben, in der Technik und den modernen
Sprachen — ist zwar nicht grundstürzend, bisweilen selbst unscheinbar, aber
dafür nichtsdestoweniger und im wohltuenden Gegensatz zum blindwütigen
Radikalismus gewisser moderner „Reformer" ansprechend und meist über-
zeugend. Das gilt auch besonders von den Erörterungen über das —
geschulte — „Rechtsempfinden" als Grundlage der richterlichen Entscheidung
(S. 33 ff.), über die Gefahren kommentatorischer Behandlungsweise (S. 50).

Weil. O.B.M. R. Zelle, Handbuch des geltenden öffentlichen und
bürgerlichen Rechts. Aufl. 6, neu bearbeitet und herausgegeben
von Reg.Rat R. Korn, Mag.Rat Dr. K. Gordan und Mag.Ass.
Dr. W. Lehmann. Berlin 1911, Springer. XIX u. 612 S. Preis
geb. 9 dH,
Das Werk, das eine kompendiöse Einführung in das geltende Privat-
und öffentliche Rechte des Reiches und Preußens enthält, stellt sich als alter,
lieber Bekannter dar. Es hat von jeher mit Recht, besonders in seinen mit
besonderer Vorliebe gepflegten verwaltungsrechtlichen Teilen, als höchst brauch-
bares Vorbereitungsbuch für die juristischen Prüfungen gegolten, ist daneben
aber auch für Justizanwärter und solche Laien wohl verwendbar, die aus
Liebhaberei oder zu praktischen Zwecken sich einen orientierenden Überblick über
das geltende Recht verschaffen wollen. Für Leser außerhalb Preußens gibt
es die bequemste Gelegenheit, sich kurz über die ihnen sonst oft nicht jederzeit
zugängliche Entwicklung des Preußischen Sonderrechts sachgemäß zu informieren.
So ist der Interessentenkreis des Buches ein mannigfacher, sein buchhändlerischer
Erfolg erklärlich und wohlverdient.

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