Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 29 (1906))

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Kurze Anzeigen.

Professor vr. Konrad HeUwig, Zivilprozetzpraktikum. Zum Gebrauch für
Anfänger und Vorgerücktere bei akademischen prozeßrechtlichen Übungen
und zum Selbststudium. 3. umgearbeitete und vermehrte Auflage.
Tübingen, I. C. B. Mohr, 1906. Preis 5 Jt., geb. 6 Jt.
Landgerichtsrat Privatdozent vr. Karl Heinsheimer, Typische Prozesse.
Ein Zivilprozeßpraktikum zum Gebrauch bei akademischen Übungen und
zum Selbststudium. Berlin, Otto Liebmann 1906. Kart. Preis 2,20 Jt.
Die beiden kleinen Werke, von denen das erste aus seinen früheren Auf-
lagen bereits bekannt ist, unterscheiden sich nach Anlage und Umfang. Hellwig
bietet fast 400 verschiedene, dafür kürzere und auch das Konkursrecht mit um-
fassende Fälle, während Heinsheimer nur dreißig Prozeßbilder zeichnet, diese
aber im einzelnen ausbaut, durch allerlei Wechselfälle, Verfahrensabschnitte oder
gar Instanzen hindurchführt und das Koukursrecht, abgesehen von flüchtigen
Berührungen, nicht behandelt. Welche von beiden Methoden vorzuziehen ist,
dürfte Geschmacksache sein. Bei Hellwig eine Fülle rasch wechselnder Bilder,
bei Heinsheimer doch noch etwas mehr Lebendigkeit, wie sie eben durch das
Bild eines ganzen, mehr oder minder komplizierten Prozesses von selbst gegeben
ist. Dabei suchen beide Verfasser sich der anderen Methode, bewußt oder un-
bewußt, zu nähern. Hellwig hat — dies ist die wichtigste Erweiterung der
Neuauflage — in einer ganz kurzen Einleitung auch ein zusammenhängendes
Prozeßbild gezeichnet, das die Aufeinanderfolge und daniit den Zusammenhang
der wichtigsten Akte des Entscheidungsverfahrens veranschaulichen soll. Heins-
heimer fügt jeder Prozeßzeichnung eine ganze Gruppe von Einzelfragen, im
Durchschnitt etwa zehn, an und ruft damit schließlich auch eine große Zahl
schnell sich ablösender Bilder wach! — Man kann beide Sammlungen empfehlen.
Heinsheimer dürfte aber eher für gereiftere Studierende und mehr für das
Selbststudium, vielleicht besser noch zur Vorbereitung für das zweite als das
erste Examen förderlich sein, was aber die Herbeiziehung des einen oder anderen
Falles zu den akademischen Übungen keineswegs ausschließt. Dagegen ist das
Hellwigsche Buch wegen der Verschiedenartigkeit der Fälle ebenso gut für
Anfänger wie für Fortgeschrittene verwendbar. Nur wird hier der Vortragende
eher geneigt sein, an dem Tatbestände Änderungen und Erweiterungen, seinen
individuellen Neigungen entsprechend, vorzunehmen. H.

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