Theorie der Rechts quellen.
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Ich habe bereits anderorts9») die Richtigkeit und auch für
die Revision unserer Lehre anzuerkennende Brauchbarkeit
einer solchen Betrachtung im allgemeinen nachzuweisen ge-
sucht. Mein Ziel war, hier durch eine ausführlichere Darstellung
der englischen und anglo-amerikanischen Lehre weitere Beiträge
zur Stützung dieser real-juristischen Anschauung der Theorie
der Rechtsquellen zu liefern. —
59) Arch. f. R. u. W. Phil. 3. 550, Jherings I. 58. 485—6, s.
oben <S. 2.
Archiv für bürgerlicher Recht. XXXIX. Laad.
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