Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 36 (1911))

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Josef Köhler.

Patent, das nur für gewisse Zwecke verwendet werden darf, so ge-
hört diese Bemerkung gar nicht hierher; denn es handelt sich ja
nicht darum, ein Einzelpatent neben ein Kombinationspatent zu
stellen, sondern es handelt sich darum, die Wirkung des Kom-
binationspatents über seinen gewöhnlichen Umfang zu erstrecken.
Allerdings spricht unser Patentgesetz nicht speziell von dieser Er-
streckung, wie es überhaupt auch von vielen anderen Dingen nichts
sagt; aber eine solche Erstreckung wird nicht durch das Gesetz
unmöglich gemacht, und das genügt, um sie durchzuführen, sofern
sie durch die Gerechtigkeit geboten ist. Daß dies aber der Fall ist,
ist so einleuchtend, daß auf eine gegenteilige Behauptung gar nicht
eingegangen zu werden braucht.
Wer zuerst einen, wenn auch nur unterirdischen dunklen Weg
gefunden und diesen Weg so bezeichnet hat, daß er weiß, wo er
wieder auftauchen soll, um zur richtigen Zeit an den richtigen
Ort aufwärts zu gelangen, der hat gewiß ein Anrecht auf den
Weg für diesen Zweck, sollte ihm auch im übrigen der Weg, wie
alles Unterirdische, völlig verborgen bleiben, sollten auch alle Vor-
teile, die sich daraus ergeben, daß man von diesem Weg nach rechts,
nach links gehen und auch weitere Beziehungen anknüpfen kann,
unverstanden bleiben. Ein solches Recht ist die Folge des Ver-
dienstes, welches jemand erwirbt, wenn er dazu kommt, aus
solchem ungewöhnlichen Wege ein Ziel mit Leichtigkeit zu er-
reichen, zu dem man sonst nur mit Mühe und Schwierigkeiten zu
gelangen vermöchte.

8 3.
Richtig ist, und ich habe es selbst früher bereits angedeutet, daß
es sich hier nicht um eine Erstreckung des Patent gegenständ es,
sondern um eine Erstreckung des aus dem Patent hervorgehenden
zivilistischen Rechtes handelt. Wenn ich ein Grundstück zu Eigen-
tum erwerbe, so habe ich nicht nur ein Recht auf den Boden
innerhalb seiner Grenzen, sondern mir stehen kraft dieses Eigen-
tums auch gewisse Befugnisse gegenüber den Grundstücken rechts
und links zu. Ebenso ist es hier. Wenn ich den Kombinations-
gedanken in solcher eigenartigen Weise verwirkliche, so ist mir
nicht nur das Recht der Erreichung des Kombinationsresultats

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