Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 36 (1911))

4. Das Kombinationspatent

2.

Das Kombinationspatent.
Von Joses Köhler.

§ 1.
Der verdienstvolle Patentforscher und Patentbibliograph
Schanze') greift eines der wichtigsten und interessantesten Themen
des Patentrechtes auf und sucht ihm auf seine Weise neue Seiten
abzugewinnen. Seine Darstellung läßt immer den befriedigen-
den Eindruck zurück, daß wir so ziemlich alles zusammen finden,
was Erhebliches, mitunter auch Unerhebliches über den Stoff ge-
sagt und geschrieben worden ist. Insbesondere treten die Ent-
scheidungen des Reichsgerichts, die gerade hier von besonderer
Bedeutung sind, plastisch hervor. Ich selbst wurde von dem Ver-
fasser an Aussprüche erinnert, die schon längst meinem Gedächtnis
entschwunden waren und mir durch seine Darstellung wie eine
alte Sage vor die Seele traten. Dabei weiß er alles in geschickter
Weise zu gruppieren und um bestimmte Fragen herum zu gliedern,
so daß schon dadurch die Lösung der Aufgabe wesentlich gefördert
wird. Wenn ich ihm gegenüber auch in der Hauptsache auf meinen
Sätzen verharren muß, so habe ich doch, wie jeder andere, hierdurch
neue Gelegenheit zur gründlichen Nachprüfung und zur Fort-
bildung der bereits aufgestellten Prinzipien gewonnen.
Zunächst die wichtige Frage über Kombination und
Aggregation. Schon in den Anfängen des Patentrechtes habe
ich den Grundsatz aufgestellt: 1. daß durch das Kombinations-
patent die Kombination gedeckt ist ohne Rücksicht auf die indi-

*) Schanze, Das Kombinaiionspatent (Hehmanns Verlag, 1910).

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