Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 38 (1913))

Kurze Anzeigen.

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Nr. 455—59: Bersicherungsgesetz für Angestellte.
75 S. Preis Mk. 1.—
Die bekannte Gareis'sche Sammlung, der die vorgenannten
Hefte angehören, bietet zwar im Grunde nicht viel mehr als den
Tert, diesen aber in höchst geschmackvoller Anordnung und gutem
Druck, auch mit belehrenden Hinweisen auf Parallelstellen. Die Hefte
sind in diesem Sinne brauchbar und dankenswert.

Allgemeine Darstellung der Gerichtsverfassung in Preu-
ßen. Bearbeitet im Justizministerium. Teil I des Jahrbuchs
der Preußischen Gerichtsverfassung (30. Jahrgang). Berlin
1912. v. Decker. VI und 260 S. Preis Mk. 2.—.
Was von der vorletzten Bearbeitung an dieser Stelle (Bd. 36.
S. 111) rühmend gesagt wurde, gilt vollauf auch von der — grund-
sätzlich nicht geänderten — Neuausgabe. Sie stellt ein treffliches, bei
knappster Form äußerst inhaltreiches Hilfsmittel dar, das sich be-
sonders für die Hand junger Juristen als Vorbereitungsbuch vortreff-
lich eignen dürfte.

Oesterreichische Gesetzeskunde. Kommentare zum Gebrauch
für Juristen und Nichtjuristen. Unter Mitwirkung namhafter
Fachmänner herausgegeben von Dr. Mar Leopold Ehrenreich.
Band III, Jmmaterialgüterrecht. Die Wechselordnung und das
Scheckrecht. Das allgemeine Handelsgesetzbuch samt Nachtrags-
gesetzen. Konkursordnung. Advokatenordnung. Notariatsord-
nung. 924 S. in Leinwand geb. Kr. 12.50 und Band IV, Das
zivilrechtliche Verfahren in und außer Streitsachen. 771 S.
in Leinwand geb. K. 12.50. Wien 1912. Verlag der Pat-
riotischen Volksbuchhandlung, Gesellschaft m. b. H.
Mit den kürzlich erschienenen stattlichen Bänden III. und IV. liegt
das groß angelegte populär-juristische Werk, dessen zweiter Band im
Archiv 37 S. 501 angezeigt wurde, nunmehr vollendet vor. Band
III enthält außer dem Kommentar zum allgemeinen Handelsgesetzbuchs
samt dessen Nachtragsgesetzen (darunter auch das Gesetz über die Ge-
sellschaften mit beschränkter Haftung und das Handlungsgehilfengesetz)
eine Reihe anderer wichtiger Gesetze, wie die Gesetze zum Schutze des
geistigen Eigentums (Autorrecht, Patentrecht, Musterschutzrecht, Mar-
kenrecht), ferner die Wechselordnung und das Scheckrecht, die Kon-
kursordnung, die Advokatenordnung und die NotariatP»rdnung.
An der Bearbeitung waren bei jedem Bande eine Anzahl tüch-
tiger jüngerer Praktiker beteiligt, ein Geleitwort hat zum handelsrecht-
lichen Bande Grün Hut, zum prozeßrechtlichen Schauer beigesteuert.
Beide Teile scheinen, soweit der Landesfremde sich darüber ein Urteil
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