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Nuhbaum.
Durch die zivilprozessuale Befehdung der Bucketshops und
die Aufklärung des Publikums ist es nun in der Tat erreicht
worden, daß der weitaus größteTeil derBucketshops
vo.n der Bildfläche verschwunden ist; die noch vor-
handenen haben ihren Betrieb einschränken müssen und sind zu-
rückhaltender geworden. Sie werden sich m. E. auf die Dauer nicht
halten können, namentlich wenn endlich einmal eine der zahl-
reichen, zum Teil schon seit Jahren schwebenden strafgericht-
lichen Untersuchungen zum Abschlüsse kommen sollte. x)
An sich wird ja nun die Ueberzeugung von der Verwerflich-
keit des Bucketshopsystems und der Notwendigkeit seiner Be-
kämpfung von Ritter in vollem Umfange geteilt. Aber durch
Ausführungen der von ihm gemachten Art kann leicht der unbe-
absichtigte Erfolg erreicht werden, die Bucketshops zu ermun-
tern. Es gibt für sie nichts Lockenderes als die Ueberzeugung,
daß man ihnen nichts anhaben könne, und die Erfahrung zeigt
%. B., daß, sobald sie einmal durch einen Fehlspruch des Ge-
richts einen Erfolg errungen haben oder eine Entscheidung (wie
otwa in dem bekannten Falle Siegmund Friedberg) zu ihren
Gunsten mißverstanden werden kann, sie davon den ausgiebig-
sten Gebrauch zu machen verstehen. Aus diesem Grunde ist hier
also große Vorsicht geboten.
*) Ist bei Drucklegung dieses Aufsätze- schon in einigen Fällen geschehen.