Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 38 (1913))

Lehre vom Besitze.

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Gesellschaftsgruppen, ihrem Wohlstände und ihrer Lebensweise.
Damit sind auch an die Schutzmaßnahmen des Besitzes selbst
verschiedene Anforderungen zu stellen. Es fällt das Urteil, ofr
dieser besteht, auch bei gleichartiger Sachlage nicht zu allen
Zeiten und aller Orten gleich aus.
Hiernach aber bestimmt sich auch, ob die Lückenhaftigkeit
des Geheges als geeignet erscheint, dieses Gemeinbewußtsein aus-
zuschließen, sodaß ein Eindringen in das Gehege als eine singu-
läre Lebenserscheinung nicht mehr zu erachten ist und damit der
Besitz sich zu verflüchtigen beginnt. So dem Wildererproletariat
gegenüber, wenn das Hindernis des Eindringens ganz und gar
an einer Stelle gefallen ist, der Nachgeordneten Gesellschafts-
gruppe entgegen, wenn die Unterstellung sich aufdrängt, der
Gehegebesitzer selbst habe die Absicht der Versperrung damit
aufgegeben. Bei solcher Sachlage aber läßt schon die gehobene
Fluchtunmöglichkeit für das Wild ihre eigenen Konsequenzen
ziehen.

V.
Die Fassung des § 960 BGB. nötigt zunächst zur Be^
trachtung in der Richtung, ob die wilden Tiere auch in einem
Hegewalde, mithin einem Raume von solchem Umfange, daß der-
selbe es dem Jäger gestattet, noch die Jagdpassion zu befriedigen,
daß also ein Aufsuchen, Nachspüren, Verfolgen des Wildes als
ermöglicht erscheint, in der natürlichen Freiheit leben. Das Tier
nun befindet sich solange im Genüsse derselben, als es sich unbe-
engt ausleben kann, insbesondere in der seinem Naturtriebe
sich entringenden Bewegung sich nicht behindert fühlt.
In Beziehung auf das Hochwild, welches doch weitere
Strecken zu nehmen sucht, wird sich kaum jemals behaupten
lassen, daß eine solche Behinderung innerhalb des Hegewaldes
nicht statthat. x) Dieses wenigstens von dem Zeitpunkte an,
in welchem eine gewisse durch das Nichtausgewachsensein bedingte
Hülflosigkeit als gehoben erscheint.
Anders schon verhält es sich mit dem kleinen Reisgejaid.
Hiec nämlich fällt ins Gewicht, daß die Tiere überhaupt ein
*) Dickel S. 89 hinsichtlich des Hirsches.
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