Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 23 (1904))

Fideikommiß, Rente u. Verschuldungsgrenze. 217
4. Conrads Ausführungen (S. 511) über die im „Husarensattel"
erworbenen landwirtschaftlichen Kenntnisse der Fideikommißbesitzer und
über die „geborenen notleidenden Landwirte" gehören in politische
Tageszeitungen. Er möge sich doch einmal klar machen, wie gering
verhältnismäßig die Zahl sämtlicher deutschen Reiteroffiziere, und wie
viel geringer noch der Anteil ist, den die nur auf einige Jahre dienst-
tuenden Fideikommißbesitzer darstellen. Gewiß sind unter ihnen einzelne
Erscheinungen übelster Art. Aber wenn man ihre Zahl zu der Zahl
aller deutschen Landwirte in Verhältnis setzt, kommt eine so bescheidene
Ziffer heraus, daß man in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Argu-
menten dieser Art überhaupt nicht kommen sollte.
5. Conrad ist durchaus zuzustimmen, daß die technische Ent-
wicklung der Landwirtschaft auf Verkleinerung der einzelnen Betriebe
hindrängt; die Abstoßung der Außenschläge wird voraussichtlich und
hoffentlich immer mehr zunehmen. Dies braucht aber durch eine ver-
ständige Fideikommißgesetzgebung nicht verhindert zu werden. Wird z. B.
dafür gesorgt, daß der Erlös für die Außenschläge zur Anlage von
Fideikommißkapitalien, besonders in der von mir vorgeschlagenen Weise
als Rente, verwandt wird, so kann die Abstoßung sehr erleichtert werden,
überdies würde eine Bestimmung, daß ein Mindestmaß von mobilem
Fideikommißkapital, entsprechend meinen Vorschlägen, mit dem Fidei-
kommiß verbunden würde, schon von selber dafür sorgen, daß weniger
Land und mehr Kapital gestiftet wird. Auch wird, wenn die Not-
wendigkeit, die Güter zu verkleinern, wirklich so groß wird, wie Conrad
behauptet, schon die harte wirtschaftliche Not für die Verkleinerung der
Betriebe sorgen. Not bricht Eisen und noch ganz andere Bedenken,
als die Conrads.
6. Conrads Behauptung (S. 516), daß in verschiedenen Pro-
vinzen schon zu viele Fideikommisse vorhanden seien, ist nichts, als eine
Behauptung. Noch niemand hat nachgewiesen, daß grade diese Fidei-
kommisse schädlich gewesen seien. Im übrigen verweise ich aus das oben
S. 184 ff. bemerkte.
7. Conrad (S. 520) behauptet, die Fideikommisse ständen in
Widerspruch zu den Erfordernissen der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gegenwart. Gegenüber dieser Behauptung ist nochmals auf die klassischen
Darlegungen Partschs über den oberschlesischen Sandboden und den
Waldbau zu verweisen. So lange Conrad nicht nachweist, daß private

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