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einen wunderlichen Streit der Proculejaner und Sabinianer,
zu welchem eine Stelle aus Homer die unschuldige Veranlassung ¬
gegeben hatte. Die Sabinianer wollten mit dieser
Stelle beweisen, daß eigentlich Kauf und Tausch zusammen
fiele.
Paulus gab den Proculejanern Recht, aber er nahm
doch Homers övovro in Schutz, indem er bemerklich
machte, auch wo Waare um Waare gegeben würde, und
also äußerlich reiner Tausch vollzogen würde, ließe sich der
eine als Käufer, der andere als Verkäufer denken, je nachdem ¬
von einem der Contrahenten durch das Begehren eines
Gegenstandes die Einleitung zum Geschäft gemacht wuͤrde,
es ließe sich dieß nur dem Geschäfte von Außen nicht ansehen. =
— in permutatione discerni non potest
uter sit emtor uter venditor. Man kann sich, wenn
man diese Stelle liest, der Bemerkung nicht enthalten, daß
die Kunst der Juristen, bei gewissen Gelegenheiten mit Hilfe
der Gelehrsamkeit, d. i. in Folge der Belesenheit, einen gelehrten ¬
Staub aufzutreiben, auch den alten roͤmischen Juristen ¬
nicht ganz fremd gewesen ist.
Der Tauschhandel, auf welchem noch heut zu Tage die
glänzendsten und erfolgreichsten kaufmaͤnnischen Operationen beruhen, ¬
den gewissermaßen die Nazionen unter sich im Kaufhandel
der Individuen, aus denen sie bestehen, fortstellen muͤssen,
wenn zwischen ihnen ein dauerhaftes Handelsverhaͤltniß bestehen
soll, erzeugte, wie Paulus sagt (initium emtionis
venditionis a permutationibus coepit), den Geldhandel. ¬
Man fühlte neben den Vorzügen des Tauschhandels ¬
auch seine Unvollkommenheit, die ihn unfähig machten, ¬
den erhoͤhten Beduͤrfnissen eines lebendigen Verkehrs
zu entsprechen. Denn es fehlte mitunter, bei aller Geschaͤfts¬