Rec. v. Hrn. Dr.jur. Zachari'ä v. Lingenthal auf Grosskmehlen. 615
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yovatoi“, und dieselbe Hand giebt im Folgenden aus dem äXXo
ßtßXiov hie und da am Rande Nachträge und Zusäze: ein Rechtsbuch
mit einer solchen Ueberschrift kommt aber meines Wissens in keiner
bekannten HS. vor.
Zweitens habe ich darauf aufmerksam zu machen, dass ich die
in diese Klasse gehörigen Rechlsbücher in der Dehn. §.42. in chro-
nologischer Reihe aufzuzählen versucht habe. M. scheint dies über-
sehen zu haben; denn er stellt (II./;. 414.) die Ep anagoges lituliXUl.,
welche ein Auszug aus der Epa?iagoge cum scholiis sind, derLez-
teren voran*). Uebrigeus hat M. eine ganz andere Anordnung —
nach der inneren Verwandtschaft — versucht, die freilich bei unge-
nügender Kenntniss jener Rechtsbücher nicht ganz gelingen konnte:
so ist z. B, das Vaticanum (II. /?. 412.), wohl die nächste Quelle der
Ecloga ad Prochiron mutata, zu sehr von dieser getrennt.
Endlich will ich hier das Verzeichniss von HSS. der Legalcom-
pendien oder der darnach gearbeiteten Prival-Rechlsbücher, welches
ich in meiner Ausgabe des Ilqoyuqog vofiog p. CLXXXVL—GGV. zu
geben versucht habe, nach meinen späteren Studien berichtigen und
ergänzen. In dieser Weise dürfte auf die einfachste Art weiteren
Irrthümern, wie sie sich auch noch bei M. finden, begegnet, und zu-
gleich das Nöthigstc zum Verständnis der in der Delineatio gege-
benen Notizen mitgetheilt werden. Es sind in jenem Verzeichnisse
55 Handschriften unter fortlaufenden Nummern aufgeführt, von denen
ich damals 26 selbst durchgesehen hatte, seitdem aber noch weitere
21 verglichen habe. Die hienach zu machenden Nachträge sollen zu
den betreffenden Nummern des gedachten Verzeichnisses zusammen-
gestellt, und an den passenden Orten sollen die ausserdem noch in
der Zwischenzeit zu meiner Kenntniss gekommenen oder von mir ent-
deckten Handschriften eingeschaltet und besprochen werden.
1—3.—
4. (Cod. Bienerianus.) Diejenigen Blätter dieser IIS., welche
einen Theil der Appendix Eclogae enthalten, stammen aus dem
*) Er ist hier dem Irrthum in meinem Prochiron p. XCV. treu geblieben.
So erinnert auch das, was er 8. 416. über die Epanagoge cum scholiis sagt, zu
sehr an die Irrtbümer, die ich im Proch. p. XCYII. begangen, und passt gai
nicht zu dem, was M. II. p. 40. aus meiner Delineatio über die angeblichen
HSS. der ursprünglichen Epanagoge copirt hat.