Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

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Kurze Anzeigen.

von einem definitiven Abschluß in sehr vielen der in dem Buch be-
handelten Fragen noch keine Rede seyn; in einer so jungen und
flüssigen Wissenschaft werden noch fortwährend bezüglich gar mancher
der schwebenden Controversen Entdeckungen gemacht und neue Re-
sultate gewonnen werden, welche die sämmtlichen jetzt vertheidigten
Gegenansichten zugleich beseitigen werden; der Verfasser hat sich
dieß auch keineswegs verhehlt. Allein es ist doch einmal der große
Vortheil eines relativen Abschlusses gewonnen; es sind doch die
bisherigen Ergebnisse der Quellengeschichte jedermann übersichtlich
und zugänglich gemacht, und wenn in der gewissenhaften Zusammen-
stellung fremder Arbeiten der bewährte Fleiß, so hat sich in der in
vielen wichtigen Fragen ausgesprochenen eigenen Ansicht die gründ-
liche Gelehrsamkeit und das wissenschaftliche Talent des rühmlich
bekannten Verfassers neue Verdienste erworben. — Wenn in dem
Werk der Nachweis der Handschriften der einzelnen Quellen, die
Erörterung ihres Causalverhältnisses rc. vermißt wird, so verweist
der Verfasser (p. VI. d. Vorrede) auf die zu hoffende Veröffent-
lichung des Directoriums der Monumente, welches diese Aufgabe
in einem von einem Einzelnen natürlich nicht zu erreichenden Grad
von Vollständigkeit und Ausführlichkeit lösen wird. — Bedenklicher
wohl ist ein anderer Mangel, welcher gerade die praktischen Seiten
des Buches berührt: nämlich die Unvollständigkeit der Literatur-
angaben selbst oft bei den wichtigeren Quellen; Vollständigkeit der
Bibliographie, gegen deren Forderung der Verfasser sich ausdrücklich
verwahrt, wäre freilich nicht zu verlangen; die veralteten Mono-
graphien, welche sich etwa aus dem 18. und aus dem Ende des
17. Jahrh. in ziemlicher Anzahl aus Doctordissertationen, Schul-
programmen rc. bezüglich mancher Hauptquellen Zusammentragen
ließen, würden fast nutzlos den Umfang des Buches vergrößert
haben, allein es sind doch auch neuere und nicht unwichtige Special-
schriften in der Literaturangabe ausgeblieben, so z. B. bei Gregor
von TourS, bei Paulus Diaconus rc., während kleinere Recen-
sionen, Aussätze rc. nicht übergangen werden, wodurch eine gewisse
Ungleichmäßigkeit in der Darstellung des Stoffes entsteht. Bei den in
Aussicht gestellten späteren Ueberarbeitungen des Buches dürfte gerade
im Interesse des angestrebten Zweckes der Uebersichtlichkeit der Er-
gebnisse, der Vollständigkeit des Apparats zu den einzelnen Quellen,
auf sorgfältige Literaturnachträge zu achten seyn. Vielleicht wäre

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