Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

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sich regt, bei der Fülle von neuen Ausgaben, von Monographien,
von Kritiken und Aufsätzen re. in der Unübersichtlichkeit dieser
Literatur eine höchst lästige Schwierigkeit gefunden haben. Bei
dem fast täglich vorrückenden Fluß dieser Arbeiten sind die älteren,
heute noch gläubig benutzten Ausgaben oft morgen schon unbrauch-
bar, die zu Grund gelegten Ansichten von Alter, Filialverhältniß
und Glaubwürdigkeit einer Quelle erschüttert und beseitigt worden;
es war schwer, ja fast unmöglich, den qesammten, in Zeitschriften
und Monographien re. zerstreuten Apparat vollständig präsent zu
erhalten, der zur Würdigung der Quellen nach den jüngsten Re-
sultaten erforderlich war. Ein Handbuch der Quellenkunde war
ein schmerzliches Desiderium geworden: ein Buch, in dem man
ohne allzugroße Mühe und hemmenden Zeitverlust sich über den
gegenwärtigen Stand der Kritik bezüglich der einzelnen Quellen
orientiren könnte. In dem vorliegenden Buch hat sich Wattenbach
das hohe Verdienst erworben, diesem empfindlichen Mangel mit
tüchtigen Kräften, soweit zur Zeit möglich, abgeholfen zu haben.
Die kgl. Gesellschaft der Wiffenschaften zu Göttingen hatte durch
eine 1853 auf eine kritische Geschichte der Historiographie bei den
Deutschen bis zur Mitte des 13. Jahrh. gestellte Preisaufgabe
den Impuls zum Abschluß und der Begränzung der Arbeit gegeben,
wie der Verfasser in der Vorrede berichtet. Eine Geschichte der
Historiographie im Sinne der Preisaufgabe hat nun der Versaffer
freilich nicht geliefert und nicht liefern wollen: mit Recht zog er es
vor, in einer kritischen Zusammenstellung der sämmtlichen Quellen
jenes Zeitalters sich vorzugsweise von dem materiellen Werth, von der
inhaltlichen Wichtigkeit der Quellen bestimmen zu lassen, anstatt eine
Geschichte der Historiographie im formalen Sinne zu geben; er
hat alle geschichtlich-wichtigen Quellen eines Zeitraums in mög-
lichster Vollständigkeit behandelt, ihre Verfasser, Zeit, Ort, Umstände
ihrer Entstehung, ihr Verhältniß zu älteren oder gleichzeitigen
Quellen erörtert, und hat damit dem oben bezeichneten dringenden
Bedürfniß in d nkenswerther Weise abgeholfen, während eine stricte
Einhaltung des von der Preisaufgabe geforderten Weges diese
Vollständigkeit und jene Hervorhebung der stofflich wichtigen Quellen
ausgeschlossen haben würde (Vorrede p. VI. und VII). Die Ge-
sellschaft hat sich jedoch gleichwohl, und gewiß mit Recht, entschlossen,
der verdienstlichen Arbeit ihren Preis zu verleihen. Natürlich kann

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