Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

Kuye Anzeigen. 439
Sternzeichen ist in Z. 4 nach „restituiren" zu setzen, Z. 16 an dueja
zusammenzufügen. — S. 91. Z. 6 lies Triptychum.
Die nachträgliche Bemerkung betrifft die rätselhaften Worte
empta eportellaria (oben S. 81. 83). Der hochverehrte Senior
der Faeultät, welcher ich bis vor wenigen Jahren anzugehören die
Ehre hatte, schreibt mir: „Jam primo intuitu verbi „sportel-
laria“ incidit mihi in mentem „ Cistellaria “ Plauti, ad cuius
similitudinem aperte vocabulum „sportellaria“ formatum
est. Exinde conjicio, Passirnam puellam, cuius in ista ta-
bula fit mentio, ad certum servitii genus, scilicet sportu-
larum in conviviis forte aut in sacrificiis gerendarum desti-
natam fuisse (Körbchenträgerin cf. Plauti Trinuum. II. 1. v. 22.
„Sandaligerulae“ — et alibi „salutigeruli pueri“). In hoc
servitii genere vel aetas Passimae (circiter sex annorum)
minime obstat.“ Diese Erklärung scheint mir vollkommen be-
friedigend. Zwar paffen die Worte „empta sportellaria“ nicht
in die Satzverbindung der Urkunde. Aber da sie im Original der-
selben nur zwischen den Zeilen stehen, so liegt es nahe, anzunehmen,
daß sie nur nachträglich als Parenthese zur Bezeichnung der Qua-
lität des gekauften Mädchens hineingeschrieben, dann bei der Ab-
schrift aber im Duplicat gedankenlos in den Tert ausgenommen
seyen. „8portellarius qui sportellam portat“ findet sich auch
im Forcellini (Schneeberger Ausg. Tom. IV. pag. 536), aber in
dem Berzeichniß der als unlateinisch, barbarisch oder unbeglaubigt
ausgelassenen Worte. Hier hätten wir nun eine Beglaubigung
dafür in feminino, und ich denke, der Philolog, dem wir die
lesbare Mittheilung der fraglichen Rechtsurkunden verdanken, wird
nichts dagegen haben, daß ihm die 8portellaria, aus der er nichts
zu machen wußte, durch einen berühmten Processualisten als ein
niedliches, natürlich weißgekleidetes Mägdelein, dergleichen auch wir
bei feierlichen Gelegenheiten zu sehen gewohnt find, mit einem Körb-
chen voll zierlicher Blumen oder Früchte u. dgl., vorgestellt wirst.

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