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Kurze Anzeigen.
auf Römer allein beschränkt; wird doch in L. 27 D. de re iud.
auch gerade einem praeses provinciae vorgeworfcn, daß er contra
leges et sacras constitutiones in usuras usurarum condem-
navit. Auch die Bedenken gegen ein Constitutum verschlagen nichts,
wenn man dasselbe auf einen Kaufpreis bezieht; denn nicht nur
versteht sich die Verzinsung des Kaufpreises nach Ueberlieferung
der Maare regelmäßig von selbst, sondern sie konnte auch in den
Kaufbedingungen ausdrücklich festgesetzt seyn, und das letzte konnte
ebenso bezüglich der Conventionalstrafe der Fall seyn, ohne daß es
einer Stipulation bedurfte und ohne 'daß es gegen das Verbot des
Anatocismus verstieß. Das Mort änodwoio scheint allerdings
passender auf Rückzahlung zu deuten, kann aber doch auch wohl
überhaupt eine Baarzahlung bezeichnen. Dagegen kann ich mich
weder mit der Erklärung des Twv Xoirtwv im Sinne von Tov
Xoutov noch mit dem Participium ofioXoywv an diesem Platz
befreunden; lieber würde ich, worauf Girt.anner S. 19 auch hin-
deutet, eine vorausgegangene Abrechnung vermuthen, nach welcher
sich als Rest (Ta lomä) die Summe von 23 Denaren ergeben,
die der Aussteller zu zahlen verspricht (vergl. L 61 pr. D. de 0.
et A. 44. 7. igiv Xoma tmq f^mv ocpeiXof-ieva togo).
Wie dem auch sey: einiges Interesse gewährt das Fragment
immerhin, einmal in historischer Beziehung, weil es beweist, wie
in jenen von Trajan colonistrten Gegenden neben der lateinischen
zugleich auch die griechische Sprache in juristischen Dingen in Ge-
brauch war, sodann wegen ihres wenigstens theilweise unzweifel-
haften Inhalts, und verdient der Herausgeber für die mühevolle
Entzifferung den Dank der Juristen. Uebrigens sey mir gestattet,
diese Gelegenheit zu benutzen, um zu Nr. V. dieses Bandes einige
Berichtigungen anzugeben und eine nachträgliche Bemerkung hinzu-
zufügen.'
Die Berichtigungen sind folgende: S. 78. Z. 17.27., S. 81.
Z. 5. 17. 31., S. 87. Z. 23. finden sich Sternzeichen; statt der-
selben sollte jedesmal ein X mir einem Querstrich stehen, das
Zeichen für den Denar (vergl. S. 85 Anm. a.), das der Setzer
trotz der Correctur nicht begriffen hat. — S. 78. Z. 29 lies
Julius, Z. 32 num.ra..., Z. 33 ae b — S. 80. Z. 20 lies
iubes? — S. 86. Z. 13 lies comitialis — S. 87. Z. 12 das