Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

15. Uebersicht der Zeitschriften

15.1. Der französischen

XIV.

Meberftchl -er Jeitschristen.
1) Der französischen.
Revue critique de ldgislation et de jurisprudence *).
Chatignier: interessante Fragen des Verwaltungsrechts.
B. X. S. 363.
1) Die Gesetze vom 14. August 1792 und vom 10. Juni 1793
hatten den Gemeinden die Vertheilung ihrer Gemeindegründe ge-
stattet. Um die hiebei vorgekommenen Mißbräuche und unberech-
tigten Anmaßungen in etwas gut zu machen, räumen neuere Ge-
setze (von XII und von 1819) den Gemeinden die Befugniß ein,
Güter, von denen erwiesen ist, daß sie ursprünglich der Gemeinde
gehörten, von ihrem Besitzer zurückzufordern, wenn dieser sich nicht
durch einen Theilungsact oder auf sonstige genauer bezeichnte
Weise als rechtmäßigen Eigenthümer zu rechtfertigen vermag, und
übertragen die Entscheidung der deßfallsigen Streitigkeiten dem
Präfecturrath. Da diese Streitigkeiten ihrem Wesen nach privat-
rechtliche seyen, so wären an sich die Civilgerichte für dieselben zu-
ständig. Gründe der Zweckmäßigkeit haben den Gesetzgeber bewo-
gen, hievon eine Ausnahme zu machen, die aber eben darum nicht
weiter ausgedehnt werden dürfe, als es der Wortlaut fordere.
Die administrative Competenz sey daher nicht begründet, wenn die
Gemeinde nicht vorher ihr ursprüngliches Eigenthum an den Grund-

*) Fortsetzung von Bd. VI. S. 118 ff.

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