Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

14.4. Der Richtsteig Landrechts nebst Cautela und Premis herausgegeben von Dr. C. G. Homeyer; Berlin G. Reimer, 1857

Kurze Anzeigen.

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4) Der Richtfteig LandSrechtS nevft Cautela «nd Pre-
miS herausgegeben von Dr. C. H. Homeyer; Berlin G. Reimer,
1857 X und 574 S. 8.
In einer umfassenden Einleitung gibt der verdiente Her-
ausgeber ein sorgfältig gearbeitetes Verzeichniß der Handschriften
und Drucke des Richtsteigs Landrechts (S. 1—28), eine eingehende
Erörterung über die Geschichte dieses Rechtsbuches (S. 28—71);
endlich motivirten Aufschluß über den Plan seiner eigenen Aus-
gabe und deren Verhältniß zu den früheren (S. 72—80). — ES
werden aber 74 Handschriften der Quelle aufgezählt, zu welchen
während des Druckes noch eine weitere neuaufgefundene hinzukam,
(vgl. S. 573), und von welchen nur einige wenige gegenwärtig
verschollen sind. Der gedruckten Ausgaben aber werden 15 ge-
nannt ,» von welchen die 12 ersten noch dem 15. oder doch den
ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts angehören; die mangelhafte
Reproduction eines dieser älteren Drucke durch Ludovici (1718),
die nicht correetere Mittheilung eines andern Textes in dem Sen-
kenberg'schen Corpus juris Germanici (1760), endlich eine neuere
aber nur auf eine einzige Hs. und die älteren Drucke gestützte
Ausgabe von Unger (1847) ist alles, was die späteren Jahrhunderte
noch für das Rechtsbuch gethan haben. Die neue von Homeyer
besorgte Ausgabe, für welche 62 handschriftliche und 5 gedruckte Terte
zumeist vollständig, theilweise aber wenigstens für einzelne Stellen
verglichen wurden, war hiernach keineswegs ein überflüssiges Unter-
nehmen; daß dieselbe aber auch keine verfehlte sey, dafür bürgt
bereits der für derartige Werke längst erprobte Ruf des Heraus-
gebers , welcher auch in diesem Falle wieder nicht nur mit der be-
dächtigsten Sorgfalt für die Herstellung eines kritisch verlässigen
Textes, sondern zugleich auch durch passende Summarien, Ver-
weisung auf Parallelstellen und neuere Litteratur, dann erläuternde
eigene Bemerkungen für die Belehrung sowohl als für die Be-
quemlichkeit des Lesers nach Kräften zu sorgen bemüht war. —
Vom höchsten Interesse ist, was der Herausgeber in Bezug auf
die Geschichte der Quelle an Ergebnissen gewonnen hat.
Nicht nur wird die bereits früher vermuthete Autorschaft des be-
kannten altmärkischen Ritters Johann von Buch mit guten Grün-
den erwiesen, und die Genealogie und Lebensgeschichte des Mannes,
soweit die dürftigen Quellen es erlauben, sestgestellt, sondern eS

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