Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

11. Neuere Untersuchungen über das deutsche Sachrenrecht Neuere Untersuchungen über das deutsche SachrenrechtDr. B. Delbrück: Die dingliche Klage des deutschen Rechts. Leipzig 1857 Dr. Fr. Stein: Untersuchungen über die Entwicklung und Fortbildung des deutschen Sachenrechts. Erste Abtheilung. Erlangen 1857 Dr. C. G. Homeyer: D. Richtsteigs Landrecht. Berlin 1857

X.

Neuere Untersuchungen über -as deutsche Sachenrecht.
Dr. B. Delbrück: Die dingliche Klage des deutschen Rechts. Leipzig 1857.
Dr. Fr. Stein: Untersuchungen über die Entwicklung und Fortbildung des deut-
schen Sachenrechts. Erste Abtheilung. Erlangen 1857.
Dr. C. G. Homeyer: D. Richtsteigs Landrecht. Berlin 1857. S. 439 ff.
I. Verschiedene Grundgedanken der Römer und
der Deutschen über den Eigenthumsschutz.
Die drei genannten Schriften beziehen sich theilweise auf den-
selben Rechtsstoff; aber sie behandeln ihn jede von einem andern
Gesichtspunkte aus, und da sie ziemlich gleichzeitig erschienen sind,
auch ganz unabhängig von einander. Das Buch von Delbrück
unterwirft die dingliche Klage einer eingehenden Prüfung, hebt die
Gegensätze des römischen und des deutschen Rechtes energisch her-
vor, verfolgt die Mischung der beiderlei Rechtssysteme in den Dar-
stellungen der Gloffatoren und der Praktiker, und indem es die
Bewegungen der Gesetzgebungswissenschaft bis auf die neueste Zeit
nachweist, zieht es auch für die Gegenwart sehr erhebliche Folge-
rungen. Dasselbe gehört jedenfalls zu den besten Monographien
über einzelne Rechtsinstitute, welche die neueste Zeit besitzt.
Die Abhandlung von Stein, die vorerst noch unvollständig
vorliegt, vertieft sich in eine quellenmäßige Begründung des mittel-
alterlichen Sachenrechts, berücksichtigt die römische Rechtsbildung
nur so weit es zur Aufklärung der Gegensätze nöthig erscheint,
schließt sich vorzüglich an die Darstellung des Sachsenspiegels an
mit gelegentlichen Rückblicken auf ältere Quellen, und versucht die
so gefundenen Rechtsanschauungen philosophisch zu beleuchten. Stein

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