146 Die Rechtswissenschaft nach den Verhältnissen
stehe, daß selbst die Werke der ersten Köpfe Teutsch-
lanbö dieses Gepräge der Aneignung und Combinalion
des vielseitigsten Wissens an sich tragen, und ohne ge-
lehrte Bildung unverständlich ftnen; daß aber eben darum
der Teutfche tief unter sich selbst und unter andere Na-
tionen herabstnken würde, sobald er auf die mühsame
und gründliche Art der Ausbildung Verzicht thäte,
welche ihm bisher zu Theil geworden ist, und wo sie
Statt hatte, ihm' den Vorzug tieferer Gründlichkeit
mitgetheilt hat.
Er klagt daher vor allen Dingen darüber, daß die
Universitäten allmählich anö der Stelle gerückt würden,
welche sie bisher zum Besten der wissenschaftlichen Cul-
tur begleitet hätten, einmal dadurch, daß auf den nie-
der« Lehranstalten dem acadcmifchen Unterricht gar zu
sehr vorgcgriffen werde, indem man an die Stelle des
tieferen Elementarunterrichts Vielwifferey stze und da-
durch eine frühe Nothrcifc oberflächlicher Köpfe er-
zeuge , durch welche das Interesse und die Kraft zum
liefern Ergründen im Durchschnitt genommen geschwächt
werde. Sodann tadelt er die Universitäten, daß sie sich
bereits mit der Bildung zum Geschäftsleben abgäben,
und ihren Unterricht zu sehr auf'S Practifche richteten.
Denn die Ausbildung der practifchen Fertigkeit fey dem
Zweck der Universitäten ganz zuwieder. „Eie ge-
hört nicht dahin! so ruft der Vcrf. S. 9; aus. Scho»
„deswegen, weil keine Zeit zu allem ist, und der specu-
lative Unterricht ganz verdrängt werden würde: weil
„der practifche dorr nicht so gut gegeben werden kann,
„als in der Geschäftswelt selbst. Die Gelehrten sind
„von jeher von den Wellleuten für unbrauchbar in wirk-
lichen Geschäften gehalten worden. Verlassen die Univer-