3.4.3.
Oesterreichisches Recht
3.4.3.1.
Versuch eines Leitfadens über das österreichische Handlungs- und Wechselrecht. Von Dr. Sonnleithner
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Gtatutarifthe Rrchre.
Oesterreichisches Recht.
Versuch eines Leitfadens über daS österreichische
Handlungs« und Wechselrecht. Von Doctor
Sonnleithner. Wien , bey Anton Gaßler»
i8c>Z. 8» S. 199. nebst VIII. Znnhalts»An-
zeige, (ist.)
§^er Verfasser dieses Leitfadens, ein Hof- und Gerichts-
Advocat in Wien, hat denselben wahrscheinlich mehr in
der Absicht entworfen, um ihn bey seinen ausserordentli-
chen Vorlesungen der an Wiener Universität, welche er
nachher über das Handlungs - und Wechsekrecht hielt, zum
Grund zu legen, als uin damit einen Beytrag zu Ver-
vollkommnung dieser Zweige der österreichischen Juris-
prudenz zu liefern, und diese beyde sehr gemeinnützige
Materien durch genauere Erörterungen und Berichtigun-
gen auszubilden. Denn da derselbe seinem Werk keine
Vorrede vorangeschickt, und darinnen seine Absicht bey
der Herausgabe desselben nicht bestimmt angegeben hat, so
mußte sich Recensent mit dieser Vermuthung begnügen.
In dieser Hinsicht verdient denn auch der erste Tbeil die-
ses Werks, welcher das österreichische Handlungsrecht auf
120 Seiten umfaßt, allerdings um so mehr einiges Lob,
als dieser Leitfaden der erste Versuch ist, den wir in einer
systematischen Darstellung über diesen Rechtszweig besitzen.
Ohngeachtet aber der Verfasser diesen Versuch nur als
Leitfaden darstellt, so hatte derselbe dennoch nicht so com-
pendiös ausfaüen, und noch verschiedene Gegenstände,
welche hier am füglichsten vorgetragen werden könnten,
darinn wenigstens im Vorbeygehen berührt werden sollen.