Volltext : Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts durch Theorie und Praxis (Jg. 1 (1857))

2. Vorwort

Vorwort.

Der Zweck dieser Schrift — eines Erzeugnisses des Stu-
diums und der Praxis — ist in ihrem Titel ausgesprochen.
Sie bietet Beiträge zu einer wissenschaftlichen Behandlung
des Preußischen Rechts — zum größten Theile dem immer-
grünen Lebensbaume der Praxis entnommen.
Sie will die Zahl der Sammelwerke nicht vermehren, noch
auch mit den vielgelesenen Werken in Konkurrenz treten, die
nur den Abdruck von Rechtssprüchen geben. Sie macht keinen
Anspruch darauf, dem Praktiker ein das eigene Denken und
Forschen ersetzendes Roth- und Hülfsbuch zu werden.
Ihr Ziel liegt in entgegengesetzter Richtung. Sie will als
der Versuch beurtheilt sein, die Theorie zum belebenden Prinzip
der Praxis zu machen, und dadurch in der letzteren den Geist
der Wissenschaftlichkeit anzuregen — wahrlich ein des AnstrebenS
werther Zweck, zu dessen Förderung auch die geringsten, mit
redlichem Willen dargebotenen „Beiträge" willkommen sein
dürsten.
Hamm, im December 1856.

I. A. Gruchot.

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