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-36. Ablösung der Rente mit Kapital
308
=37. Besondere Bestimmungen wegen der Erbpachts=Mühlen
138. Wegen der auf Zeit verpachteten Mühlen
—
=39 u. 40. Wegen dritter Jnteressenten
. 309
= 41. Gemeinde=Zwangsmühlen
—
-42. Wegfall des Verbietungsrechts gegen Anlegung neuer Mühlen
und anderer Nebenbefugnisse der Zwangsmühlen
-43. Freiwilliges Aufgeben des Zwangsrechts
310
=44 u. 45. Provocationsrecht des Berechtigten
= 46. Entschädigung
*
- 311
- 47. Polizeiliche Vorkehrungen
„ 48. Welche Paragraphen des Gesetzes auf diese Fälle Anwendung
leiden?
- 49. Pachtverhältniß
-50. Verweisung der Rente auf die Landrentenbank
=51. Verbot des Wiederentstehens solcher Bannrechte
*) Verordnung, die Vollziehung einiger in dem Gesetze v.
27. März 1838 enthaltenen, die Aufhebung des Bierzwangs ¬
betreffenden Bestimmungen betreffend; v. 27.
März 1833
312—314
Zweites Buch
315—480
Erster Theil
317—464
Instruction für Specialcommissare zu Ablösungen und Gemeinheitstheilungen ¬
317—319
Erster Abschnitt.
Von dem Verfahren bei Einleitung der Auseinandersetzungen ¬
im Allgemeinen, Feststellung der Gerechtsame der
dabei betheiligten Personen, so wie bei Entwerfung
und Vollziehung der Recesse.
§. 1. Gebrauch der den Special=Commissaren zu ertheilenden amtlichen =
Siegel
319
= 2. Anlegung der von den Special=Commissaren zu haltenden Acten
—
= 3. Einrichtung dieser Acten
—
= 4. Abgangsbemerkung bei deren Einsendung zur Generalcommission 320
= 5. Haltung der Registrande und des Arbeits=Journals durch die
Specialcommissare
1 6. Halbjährige Anzeigen zur Generalcommission über den Sachstand =
321