Full text: Zeitschrift für deutschen Zivilprozeß (Bd. 22 (1896))

2. Inhalts-Uebersicht

Inhalts - Uebersicht.

Seite
Dr. Otto Loewenstein f.V
A. Abhandlungen.
I. Klage und Rechtsverletzung. Von Herrn Professor Dr. E. Holder
in Leipzig.1
II. Die Inzidentfeststellungsklage. Von Herrn Professor Dr. Paul
Oertinann in Berlin. H
III. Heber die Klage und Widerklage auf Nichtigkeit einer Ehe. Von
Herrn Professor Dr. C. Bolgiano in München.79
IV. Die Pfändung der Pertinenzen von Grundstücken im Wege der
Mobiliarexekution. Von Herrn Landgerichtsrath Michaelis in .
Zabern. .85
V. Heber die Beweisbedeutung der Privaturkunde für schriftliche
Willenserklärungen nach der Deutschen Civilprozessordnung. Von
Herrn Professor Dr. A. S. Schultze in Strassburg (Eisass) . . 106
VI. Die Massegläubiger im Konkurse. Von Herrn Oberlandesgerichts-
rath Dr. Th. Wolff in Hamm.207
I. Der Schuldner der Masseansprüchc. 8. 207. — II. Der Massegläubiger.
1. Die Person des Massegläubigers. 8. 225. — 2. Die Arten der Masse-
gläubiger. 8. 236. — 3. Die absonderungsberechtigten Massegläubiger.
8. 244. — 4. Die Sukzession in das Gläubigerrecht. S. 247. — III *) Das
Verhältnis der Massegläubiger zu den Konkursgläubigern. 8. 253. —
IV. Das Verhältnis der Massegläubiger zu den Aussonderungsberech-
tigten. 8- 262. — V. Das Verhältnis der Massegläubiger zu den Ab-
sonderungsberechtigten. 8. 266. — VI. Das Verhältnis der Masse-
gläubiger zu einander. 8. 271. — VII. Die Einwirkung des Zwangs-
vergleichs auf die Masseansprüche. 8. 286. — VIII. Besondere Vor-
schriften der Konkursordnung über die Masseansprüche. 8. 292. —
IX. Die einzelnen Massekosten. 8. 297. — X. Die einzelnen Masse-
schulden. 8. 305.
VII. Zur Revision der Civilprozessordnung bei Einführung des Bürger-
lichen Gesetzbuchs. Von Herrn Professor Dr. Lothar Seuffert

in München.322
VIII. Heber die Zulässigkeit einer Vernehmung der gütergemeinschaft-
lichen Ehefrau als Zeugin in dem von ihrem Ehemann geführten
Prozess. Von Herrn Landgerichtsrath Gerlach in Königs-
berg i. Pr.. 386
IX. Zur Revision des prozessualen Armenrechts. Von Herrn Kreis-
gerichtsrath Dr. Benno Hilse in Berlin.. 397
X. Heber die Zulässigkeit mehrerer Vollstreckungsbefehle in einem
Mahnverfahren. Von Herrn Landrichter Fuchs in Limburg. . 403

*) Durch ein Versehen bei der Drucklegung ist in der Nummerfolge der einzelnen
Abschnitte die Ziffer III ausgefallen, so dass im Bande die Abschnitte III bis X die
Nummern IV bis XI erhalten haben.

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