Objekt : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 24 = N.F. Bd. 4 (1859))

5.2. Mittheilungen aus der Praxis

5.2.1. Justiz- oder Verwaltungssache. Unvordenklichkeit

22 Justiz- oder Verwaltungssache. UnvordenMchkeit.
dann der Kläger durch Vorlage dieses Urtheiles die
Löschung beim Hypothekenamte erwirken.
Allerdings sind diese Klagen zur Zeit in der
bayerischen Praxis noch unvertreten; und es steht
dahin, ob und wann sie in derselben Aufnahme fin-
den werden. Würden sie für den vorliegenden Fall
zugelassen, so hätte sich das wichtige Recht auf
Löschung eines dreifachen Schutzes zu erfreuen, durch
negatoria, condictio sine causa und Anerken-
nungsklage *). k. {i.

Mittheilungen aus der Praxis.

1.

Justiz- oder Verwaltungssache. Unvordenklichkeit.
Vgl. Bd. XIII S. 283.
Der Rechtsfall, den unsere Zeitschrift an der
oben bemerkten Stelle mittheilte, führte in seinem
weiteren Verlaufe noch zu tiefer eingehenden Auf-
hellungen über das gegenseitige Verhältniß von Justiz -
und Verwaltungssache. Bei den unklaren Vorstel-
lungen, welche in dem älteren öffentlichen Rechte
über diesen Unterschied bestanden, war es besonders
bei den großen Veränderungen des Territorialbesitzes
und Staatsverbandes, welche das erste Jahrzehnt
des laufenden Jahrhunderts in Deutschland herbei-
führte, von hohem Interesse, einen Anhaltspunkt
darüber aufzufinden, was die neu eingetretenen Re-

*) lieber die Ergebnisse der angeführten Schrift von
Bähr und der damit verwandten Erscheinungen der
neuesten Literatur für die Praxis hoffen wir unseren
Lesern umfassende Erörterungen demnächst vorlegen
zu können. D. Red.

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