174 Wandlungen über Wesen und Zweck der Kriminalstatistik.
in dem Verhältnis der verschiedenen Gruppen zuein-
ander: sie bilden die Ursache für alle Veränderungen
im Leben der Gesellschaft, sie bilden die Ursache auch für
die Bewegung der Kriminalität."
Damit dürfte eigentlich schon klar sein, welche Rolle die
Kriminalstatistik in dem Lisztschen System zu spielen
berufen ist. Sie muß das Verbrechen als soziale Er-
scheinung feststellen und erklären. „Will die Kriminalstatistik
ihrer Aufgabe gerecht werden, so muß sie uns die Bedingungen
des Verbrechens enthüllen; sie muß uns als die wichtigste
Methode der Kriminalsoziologie und als eine der Methoden
der Kriminalbiologie die sozialen wie die individuellen Faktoren
klarlegen, durch welche das Verbrechen bestimmt wird." (Krimi-
nalpolitische Ausgaben, Aufsätze I S. 316.)
In dieser Forderung, die, wie Liszt wohl weiß, die genaue
und begründete Angabe derjenigen Umstände voraussetzt, auf
welche die statistischen Erhebungen ausgedehnt werden sollen,
liegt auch der Hauptunterschied der heutigen Strafrechts-
wissenschaft von der vergangener Tage. „Das 18. Jahr-
hundert wollte das Verbrechen bekämpfen, ohne es zu studieren.
Das 19. Jahrhundert aber stützt sich auf die Kriminalstatistik
und aus die Kriminalanthropologie, also auf die wissenschaft-
liche Erforschung des Verbrechens, und eben darum werden
wir den Sieg davontragen." (Zukunft d. Strafrechts, Aufsätze
II S. 24.)
Die zweite Aufgabe der Kriminalstatistik aber ist es, aus
dem Verbrechensbegriff des Lisztschen Systems und
aus seinem Strafbegriff ein System zu schweißen: Das
Verbrechen ist soziale Erscheinung. Die Strafe ist
Zweckhandlung. „Das völlige Gebundensein der Strafgewalt
durch den Zweckgedanken ist das Ideal der strafenden Gerech-
tigkeit."
Haben wir so mit Liszt im Zweckgedanken das
Prinzip des Strafmaßes gefunden, so handelt es sich nun
weiter darum, aus dem Prinzip das Maß der im einzelnen
Falle zu verhängenden Strafe zu bestimmen. Wie vermögen