Volltext : ¬Der Gerichtssaal (Jg. 26 (1874))

24. Gefängnißwesen und Strafanstalten in Bayern

XVIII.
Kefängnißwesen und Strafanstatten in Bayern
von Gesängnißdirektor Streng, Direktor des Zellengefängnisses.

Zu dem im Juli 1872 in London stattgefundenen internatio-
nalen Kongreß über Gefängnißwesen wurden von den betheiligten
Regierungen Berichte über den Stand ihres Gefängnißwesens ab-
gegeben, welchen die Beantwortung bestimmter Fragen zu Grunde
lag. Der Bericht der bayerischen Regierung schließt mit der Be-
merkung, daß das in den meisten Strafanstalten herrschende System
der gemeinsamen Haft nicht befriedige, umsoweniger, als die Mehr-
zahl derselben, frühere Klöster und Schlösser, ihrem dermaligen
Zwecke nur unvollkommen entsprächen. Bei diesen mangelhaften
Einrichtungen könne trotz des besten Willens der Strafanstaltsbe-
amten der von den abgehärtesten Verbrechern ausgehende schlimme
Einfluß auf die Uebrigen nicht genügend bekämpft und beseitiget
werden. Die Erbauung neuer Gefängnisse nach dem Jsolirsysteme
könne allein diesen schlimmen Zuständen abhelfen.
Während die bayerische Regierung durch das offene Zugeständ-
niß der auf dem Gebiete deS Gefängnißwesens herrschenden unbefriedi-
genden Zustände der Hoffnung Raum gibt, es werde die Zukunft
eine erfreuliche Aenderung herbeiführen, konnten andere Regierungen
mit berechtigtem Selbstgefühl den befriedigenden Zustand ihres Ge-
fängnißwesens hervorheben. Von 26 Strafanstalten in Belgien
sind 20 nach kein Jsolirsysteme eingerichtet, und von den 6 übri-
gen waren zur Zeit der Berichterstattung 4 im Umbaue nach dem
Jsolirsysteme b 'griffen.

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