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der General= und Special=Inquisition.
und daß allen diesen Uebeln noch die Quaal des
verlängerten Arrestes hinzugefügt wird. Hielt |
man auch dafür, daß so viel nicht daran liege,
ob der Arrest eines Menschen verlängert würde,
dessen Leben dadurch gefristet, oder dessen lebenswierige -
Gefangenschaft durch ein früheres
Urtheil nicht verkürzt werden kann; ja wollte
man auch die mit der längern Gefangenschaft
des Verbrechers verbundenen Kosten und Lasten
der Gerichtsobrigkeit oder der Unterthanen nicht
in Rechnung bringen! so muß man doch auch
nicht aus der Acht lassen, daß der Verbrecher
selbst, wenn er so oft über dieselbe Sache befragt -
wird, endlich einmal auf den Einfall
kommt, die Sache anders darzustellen, als e | |
sie bisher erzählt hat.
Wenn man nicht, was schwer geschehen
kann, annimmt, daß man bisher, ohne alle
Absicht, blindlings eine gewisse Form beobachtet -
habe: so muß man wol voraussetzen, daß
die veränderte Form der Vernehmung des Jn= | |
eulpaten irgend einen Nutzen, hervorbringen
müsse.
Und so ist es auch.
Es lassen sich nämlich zwey verschiedene Arten, -
den Jnquisiren zu vernehmen, denken.
nn Die eine besteht darin, daß man den Weg
der allgemeinen Vernehmung wählt, d. l.
daß man ihm zu einer freyen und zusammenhängenden -
Erzählung der ihm bekannten,
das
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Vorsge
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zu Berlin