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Nach alledem ist daher wohl der Schluß unbedenklich, daß die
Theorie Übbelohdes zwar am Wortlaut einiger Stellen aus späterer
klassischer Zeit einen Anhalt hat, dafür aber im übrigen fast alles
gegen sie spricht. Die hieraus resultierende weitere Frage ist nun,
wie denn in Wirklichkeit unsere Quellen auszulegen seien. Davon soll
in den folgenden §§ die Rede sein.
b. Mutmaßlicher Entwicklungsgang.
§ 5. Entwicklungs=Bedürfnis, -Fähigkeit und -Faktoren.
I. Das ursprüngliche Institut unseres § 2 war einer WeiterSchon ¬
die Beschränkung der
bildung durchaus bedürftig.
Interdiktion auf den Verschwender seines väterlichen Intestat= Erbes,
dem ersten Notstande entsprungen, mußte früh unhaltbar erscheinen.
Ihre Aufhebung war unvermeidlich, sobald bei steigendem Verkehr und
Erwerbsgelegenheit das Vermögen der agnatischen Hausgenossen nicht
mehr ausschließlich, oder gar nur wesentlich im alten unbeweglichen
Erbgute bestand, sofern man nicht vorzog, das ganze Institut zu beseitigen. ¬
Sodann entfiel auf die Länge die Basis der alten Interdiktion. ¬
War nämlich die Seele des Ganzen wirklich ein Anrecht der
agnatischen Familie auf der Grundlage ihrer wechselseitigen Verbindlichkeiten, ¬
so verlor die hierdurch allein bedingte Gestaltung der Interdiktion ¬
mit Notwendigkeit ihren Halt, indem der strenge Zusammenhang
des einzelnen mit seiner Familie gelöst wurde, und damit jener
Interessenschutz nicht mehr gerechtfertigt erschien. Hier mußte also
cessante ratione legis lex ipsa cessare, — denn wer hätte die
Interdiktion herbeiführen sollen, wenn keine Rechte der Agnaten mehr
zu schützen waren? — oder aber es mußte zur Erhaltung des Instituts
irgend ein Weg gefunden werden, der dasselbe auf eine ganz andre
Grundlage überleitete. Solche Wege zu suchen, drängte nun gleicherweise ¬
der konservative römische Volkscharakter, wie die Umwandlung
aller Verkehrsverhältnisse, welche bei steigender Wohlhabendheit und
wachsendem Luxus die praktische Brauchbarkeit unseres Instituts immer
stärker hervortreten ließ.
II. Einer solchen Konservierung durch Fortbildung setzte nun
aber auch der Charakter der Interdiktion kein Hindernis entgegen:
das Institut war für dieselbe befähigt. Der moralisch begründete
Widerwille, welchen jeder vernünftig denkende Mensch gegen die nutzlose ¬
Vernichtung wirtschaftlicher Kräfte hat, ist in jedem Kulturvolke
und war insbesondere bei dem altrömischen ein so tiefgewurzelter, daß
Steiniger, Entmündig. d. Verschwenders.