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der fortdauernden niedrigen Getreidpreise allzubedenklich
bey den Salineneinkünften durch das Gedeihen der Salinen =
in Wirtemberg und Baden eine Verminderung
zu fürchten und die Verwaltung noch immer auf einen
kostspieligen Fuß angelegt war.
Bey dem zweiten Finanzgesetze befolgte man daher
im Wesentlichen dasselbe Verfahren, wie bey dem ersten;
vermied aber die Fehler desselben.
Man trennte die Vergangenheit, deren Lasten die
vorzüglichste Ursache des Mißverhältnisses zwischen Einnahmen =
und Ausgaben waren, ganz von dem laufenden
Dienste; bewilligte zur Erfüllung der Verbindlichkeiten
jener einen vorläufigen Kredit von 6,400,000 fl., reinigte ¬
sämmtliche Civil- und Militäretats für den activen
Dienst von den Pensionen und wies dieselben, einschlüßig =
jener der Universitäten, 32,000 fl. an Stiftungspensionen =
und 150,000 fl. an Ruhegehältern, welche zur
Erleichterung des activen Dienstes noch vor dem Eintritte =
der zweiten Finanzperiode angewiesen werden durften, ¬
im Gesammtbetrage von 3,422,000 fl., und nebst
dem alle bereits von der Pensionskasse der Schuldentilgungsanstalt =
bestrittene Pensionen sammt allen sich ergebenden =
auf Gesetzen, Verordnungen oder Urtheilssprüchen =
beruhenden Mehrungen an denselben, so wie die
den Wittwen und Waisen zukommende Antheile an den
Stammpensionen einer besonderen Pensionsamortisationskasse =
bey der Schuldentilgungsanstalt zu, welche mit den erforderlichen =
Fonds dotirt wurde, beschränkte die Kosten der
Verwaltung und dadurch, ungeachtet der reichlicheren
Unterstützung nützlicher Anstalten, die Staatsausgaben,
und setzte diese auf 29,126,600 fl., die Einnahmen auf
29,152,260 fl. und dadurch ein gehöriges Verhältniß
zwischen beyden fest.