dargestellt an Rechtsfällen.
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in die Listen der Advocaten eingetragen worden sein (tableau
des avocats exercants, im Gegensätze der avocate titulaires).
Die Gesammtheit der Advocaten heißt 1c barreau 42). In den
Conferences des avocats werden unter dem Vorsitze des bäton-
nier schwierigere Rechtsfragen behandelt, was besonders für die
Stagiaires eine treffliche Vorübung bildet. Nicht alle Advocaten
befassen sich jedoch mit Plaidiren, sondern eine Anzahl derselben
beschäftigt sich mit Abfassung von Rechtsgutachten und diese heißen
avocats consultante.
- Im Jahre 1859 waren in der Liste 4164 Advocaten einge-
tragen, bei welchen 1150 Stagiaires beschäftigt waren. In Paris
wohnten 693 Advocaten mit 865 Stagiaires.
Endlich gehören noch zu den Gerichten die Gerichtsvollzieher
(huissiers) 13). Sie sind selbstständige Beamte, gehören zu den
officiers ministeriels, und sind von den deutschen Gerichtsdienern
sehr verschieden, indem durch sie ohne Mitwirkung des Gerichtes
die Proceßschriften, Ladungen, Benachrichtigungen von Partie zu
Partie oder von avoue zu avoue mitgetheilt werden und nament-
lich das ganze Vollstreckungsverfahren selbstständig geleitet wird.
Sie müssen daher auch eine lateinische Schule absolvirt haben,
zwei Jahre lang auf dem Bureau eines avoue oder notaire oder
huissier, oder drei Jahre lang auf der Gerichtsschreiberei eines
Tribunales oder Appellhofes oder Parquets gearbeitet und von
der chambre des huissiers ein günstiges Fähigkeits - und Sit-
tenzeugniß erhalten, sowie eine Prüfung vor einer Gerichtscom-
mission bestanden haben, wonach sie auf Präsentation eines
abtretenden huissier von dem Kaiser ernannt und nach gestellter
Caution beeidigt werden. Ihre Stellen sind daher, unter Er-
füllung obiger Bedingungen, käuflich, sie erhalten keine Besol-
dung , werden aber für ihre Geschäfte nach bestimmten Tarifen
honorirt und danach sind ihre Stellen sehr einträglich.
*2) von barre, der Schranke, welche die Advocaten vor den Richtern
abschetdet.
13) von ostiariusThürsteher, ostium altfranz.' huis, ital. uscio.