18.8.10.
Löbe, Deutsches Zollstrafrecht, 4. Aufl.
(Geh. ORegR. Dr. Hoffmann)
18.8.11.
Perin, Unverdienter Wertzuwachs
(RA. Dr. Lion)
18.8.12.
Literaturübersicht
Mitgeteilt von Prof. Dr. Schulz, Geh. RegRat, Bibliothekdirektor beim Reichsgericht, Leipzig
821
XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 12.
822
Darstellung anlangt, mit in allererster Reihe unter den
zahlreichen zur RVO. erschienenen Kommentaren.
Reichsgerichtsrat Dr. Ebermayer, Leipzig,
Das deutsche Zollstrafrecht. Erläutert von Wirkl.
Geh. Rat Dr. Ernst Lobe, Präsidenten der Kgl. Sachs.
Oberrechnungskammer. 4., neu bearbeitete Auflage. 1912.
Tübingen, Mohr. 8,50 M.
Das einem jeden, der sich mit dem Zollstrafrecht zu
befassen hat, wohlbekannte Lobe sehe Buch stellt sich nach
zehn Jahren in neuer, vermehrter Auflage vor. Seit der
letzten Auflage haben sich durch die Neuordnung des Zoll-
tarifrechts und des Handelsvertragsrechts auch für das Zoll-
strafrecht neue und wichtige Auslegungsfragen ergeben.
Dazu hat das Reichsgericht eine Fülle von für das Zoll-
recht wertvollen neueren Entscheidungen getroffen. Schon
beginnen auch Luftschiffahrt und Flugwesen für das Zoll-
recht ihre Fragezeichen aufzuwerfen. Wer sich über alle
diese Zweifelsfragen nach dem neuesten Stande der Recht-
sprechung und der amtlichen Auslegung unterrichten will,
wird in dem Buche, dessen bekannter Verfasser lange
Jahre dem Zollwesen im Königreiche Sachsen vorgestanden
hat, einen zuverlässigen Führer und auch auf viele noch
nicht zur höchstrichterlichen Entscheidung gediehenen
Fragen die Antwort finden. Gerade zu letzterem Punkte
wäre freilich ein Wunsch berechtigt. Unter den Wandlungen
des Wirtschaftslebens und der ihnen folgenden Neuord-
nung der einzelnen zollrechtlichen Verhältnisse haben sich
die alten Grundlagen des Zollsystems fast unmerklich, aber
in bedeutsamer Weise verschoben, das Zollgesetz ist dem
aber weder 1869 noch später durch einen systematischen
Neuaufbau gefolgt. Es ist darum die praktische Aufgabe
der Zollrechtswissenschaft, diese Wandelungen der zollrecht-
lichen Grundgedanken aufzudecken und die Folgerungen
daraus zu ziehen. Sie ist in dieser ihrer Aufgabe — dank
auch der Kunckelschen Zeitschrift für Zollwesen und Reichs-
steuern — in dem letzten Jahrzehnt ein tüchtiges Stück
vorwärts gekommen und hat mannigfach für die Praxis
fruchtbare Aufschlüsse gebracht. Das Buch würde sich zu
seinen bisherigen Verdiensten ein neues erworben haben,
wenn es zu diesen Ergebnissen auch zu seinem Teile ein-
gehender Stellung genommen hätte.
Geh. Oberregierungsrat Dr. Hoffmann,
vortr. Rat im Reichsschatzamt, Berlin.
Das Problem des unverdienten Wertzuwachses
und dessen Besteuerung. Von Dr. Rene Perin. 1912.
Wien, Manz. 4,80 K.
Die Schrift gibt auf knappem Raum zunächst eine
Erörterung über unverdienten Wertzuwachs und Gewinn,
sodann über Wissenschaft und Recht vom Zugriff der
Steuergewalten auf den Wertzuwachs und behandelt im
3. Abschnitt die Stellung des Wertzuwachses im öffentlichen
Abgabewesen Oesterreichs. Im 1. Abschnitt entwickelt
Verf. die theoretische Begründung seiner Auffassung und
eine Kritik der bisherigen Lehren. Dieser Teil erscheint
in vielfacher Hinsicht anfechtbar. Der Verf. steht ausge-
sprochen auf dem Standpunkt der „österreichischen Schule“
in der Volkswirtschaftslehre; von hier aus verurteilt er
die bisherige wissenschaftliche Erörterung des Wertzuwachs-
steuerproblems in Deutschland als eine mißverstandene
Uebemahme englischer Gedanken und als „ein eitles Beginnen“
(S. 29). Wer nicht Anhänger der österreichischen Schule
ist, wird durch die wenigen Seiten dieser Kritik nicht
überzeugt werden, daß Adolf Wagner, v. Thünen, Schmoller
und Diehl, um nur einige Namen zu nennen, so durchaus
geirrt haben sollen. Auch das Reichszuwachssteuergesetz
beurteilt Verf. nichts weniger als freundlich. Es ist eine
Frühgeburt, mit Kardinalfehlern behaftet, es bringt Ver-
wirrung in die Steuersystematik der Einzelstaaten, es pendelt
hilflos zwischen Aequi valenz- und Opfer theorie hin und
her usw. Die eigene Theorie des Verf. will vor allem
den Untemehmergewinn des Bodenspekulanten vom unver-
dienten Wertzuwachs ausscheiden und lediglich der Ein-
kommensteuer unterwerfen, betrachtet dagegen den Gewinn
des „Schöneberger Bauern“, weil „unvermutet und ohne
wirtschaftlichen Einsatz des Besitzers“ erlangt, als den allein
unverdienten und besonders zu versteuernden Wertzuwachs.
Durch den Hinweis auf den Zusammenhang zwischen Ein-
kommen- und Wertzuwachssteuer bringt die Schrift
beachtenswerte Gesichtspunkte.
Rechtsanwalt Dr. Lion, Berlin.
Literaturübersieht.
Mitgeteilt vom Geh. Regiernngsrat, Prof. Dr. Schulz, Bibliothek-
direktor b. Reichsgericht.
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klarung. Josef, Der Einfluß des Todes auf das Verfahren der
freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Juristische Vierteljahresschrift. 45. Bd. 1. Heft: Fuchs, Macht
die Zivilprozeßordnung im Revisionsverfahren „ein Naturrecht“
entbehrlich? Müller, Ein Beitrag zur Lehre vom Klagegrund.
Jahrbücher für Nationalökonomie. 3. F. 45. Bd. 5. Heft. Conrad,
Die Leistungsfähigkeit und andere Gesichtspunkte bei Bemessung
von Geldleistungen.
Hanseatische Gerichtszeitung; 1913. Beilage Nr. 1: Martin jr.,
Wie haftet in Hamburg der Staat für rechtswidriges Verhalten
seiner Vertreter und Gehilfen?
Hansische Geschichtsblätter. 1913. 1. Heft: Dr aeger, Das alte
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Die Funkentelegraphie im öffentl. Verkehr. Weyl, Neuerungen
im Seerecht. Gerbeth, Die Einnahmen des Reichs aus dem
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keiten im transozeanischen Postverkehr.
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1912. Behrend. Die englischen Reformbestrebungen in der
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gegen Rückfällige. — Entwurf eines allgem. bürgerl. Strafgesetz-
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Zafita, Zur kriminalpsychologischen Bedeutung des Verbrecher-
werkzeuges. Reiter, Ein Fall von akuter Geistesstörung unter
dem Eindrücke der Schwurgerichts Verhandlung. Hirschfeld,
Einiges über die Ursachen und Erscheinungsformen der männ-
lichen (nicht erpresserischen) Prostitution.
Archiv für öffentliches Recht. '30. Bd. 3. Heft: Wittmaack, Ist
die Reichsgesetzgebung befugt, einen vor der Gründung des
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liche Bedeutung. Schuster, Die Einwirkung des Krieges auf
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Revue politique et parlementaire. 20e annöe. No. 227: Martin»
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