fullscreen : Meyer, Johann Friedrich: Ueber Herrendienste und deren Aufhebung

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nahm,  wurde  das  Geschaͤft  in  die  Haͤnde  eines
sehr  geschickten  und  verdienstvollen  Mannes  gegeben, ¬
  der  alle  die  Schwierigkeiten,  welche  bei  den
ersten  Versuchen  vorkamen  so  glüͤcklich  zu  uͤberwinden ¬
  wußte,  daß  die  Sache  große  Fortschritte
machte  und  mehrere  Maͤnner  bei  dem  Geschaͤfte
angestellet  wurden.  Ihm  blieb  das  gewiß  nicht
geringe  Verdienst  den  ersten  zweckmaͤßigen  Plan
über  die  Naturaldienstaufhebung  aufgestellet  zu
haben.
Von  den  Faͤllen,  die  mir  als  Mitarbeiter  aufgetragen ¬
  gewesen  sind,  lege  ich,  nach  den  daruͤber
verhandelten  Acten,  hiebei  ein  Paar  dem  Publicum ¬
  vor,  jedoch  mit  Weglassung  der  dabei  abgehaltenen ¬
  Protokolle.
Die  Dienste,  welche  bei  den  koͤniglichen  Aemtern ¬
  vorkommen,  bestehen
1.  Jn  Hoheitsdiensten,
so  ungemessen  und  zwar
a)  in  Kriegerreisen  behuf  der  Magazine,  Hospitaler, =
  Militär-Geraͤthschaften  und  Personen, ¬
  Mondirungssachen,  Musterungen,  Umquartirungen ¬
  rc.
b)  in  Landfolgen  behuf  oͤffentlicher  Wege,  Landstraßen, ¬
  Daͤmme,  Deiche  rc.
c)  in  hohen  Gerichtsfolgen  bei  peinlichen  Halsgerichten ¬
  und  oͤffentlichen  Executionen,  Ver¬
            
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