Volltext : Gruner, Johann Ernst: Ueber die Aufhebung des Lehnwesens

83
zu  erlangen.  Wie  hätte  man  in  der  Lehnsverfassung
aber  auch  einen  richtigen  Steuerstock  errichten  und
herstellen  können,  da  der  Lehnadel  den  landesherrlichen =
  Dienern  keine  Nachfrage  über  das  Vermögen
seiner  Leute  gestattete.  Und  wenn  man  so  gar  den
liegenden  Vermögenszustand  der  adelichen  Lehnleute
hätte  wissen,  und  hiernach  eine  Steuer  ordnen  können, =
  wie  hätte  ein  Landesherr  die  säumigen  Zahler
zur  Entrichtung  der  Abgaben  zwingen  können?  Denn
eben,  wenn  es  in  dieser  Verfassung  zur  Ausübung
eines  Gesetzes  und  Rechtes  kam,  da  stockte  alles,  und
alles  verrieth  da,  wie  mangelhaft  und  gebrechlich  die
ganze  Maschine  sey.  Mit  der  Einführung  der  Verbesserung =
  der  Justiz  und  des  stehenden  Lehnsoldaten
hatten  die  Regenten  auch  mehr  Gewalt  und  Muth  erhalten, =
  sich  des  Rechtes  zu  besteuern  zu  bedienen,
eines  Rechtes,  das  sie  nicht  nur  wegen  der  durch  die
neuen  Einrichtungen  erwachsenden  größern  Kosten,
sondern  auch  wegen  eigener  Schulden  sehr  benöthiget
waren.  Jm  16.  Jahrhundert  wurden  nun  reichsverfassungsmäßig =
  in  Teutschland  Steuern  erhoben,  und
man  konnte  also  glauben,  als  wenn  dadurch  dieser
Fehler  gehoben  worden  wäre.  Allein  der  Fehler  blieb
und  dauert  bis  auf  unsere  Zeiten  fort.  Denn  es
hatten  zwar  unsere  Fürsten  die  Staatsgewalt  jetzt
sicherer,  wie  vordem,  allein  doch  nicht  so  sicher,  daß
sie  ganz  ohne  Furcht  vor  ihren  Vasallen  seyn  konnten.
Dieß  wußten  die  letztern  nur  zu  gut,  als  daß  sie  nicht
den
F  2
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer