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Sachregister.
führen, von dem besondern Eid für Gefährde? 563. Zwischen
Lehnherrn und Vasallen ist der Calumnieneid gegenseitig erlassen.
368. Der Eid für Gefährde kann sowohl in erster als zweiter
Instanz auferlegt werden. 362. Wirkung desselben. §. 310. 309.
ist dessen Ableistung ein Grund zur Compensation der Prozeßkosten? =
ib. Rechtliche Folgen, wenn der Eid nicht geleistet wird.
370. Der Eid für Gefährde ist übrigens ein bloßer Rebeneid.
§. 811. 370. Nach der Praxis wird der Perhorrescenzeid
für eine Art des Eides für Gefährde angesehen. VI. 508. 224.
Begriff. 225. Zu dessen Begründung ist die Anführung oder Bescheinigung =
besonderer Ursachen des Verdachts nicht nothwendig.
ib. Er kann durch einen Anwalt geschworen werden. 227. Er
ist sowohl dem Kläger als Beklagten verstattet. 228. Vor welchem ¬
Richter ist der Perhorrescenzeid abzuleisten? ih. S. übr.
Richter. B) Erfüllungs- oder Ergänzungseid Guramentum ¬
suppletorium) und C) Reinigungseid (juramentum
purgatorium). Begriff von beiden. XII. 811. 371. Beide sind
Haupt= oder Entscheidungseide und setzen unvollkommenen Beweis
voraus. ib. Ursprung des Ergänzungseides. 372. Ursprung des
Reinigungseides. 380. Dessen verschiedene Benennungen. 332.
Wann ist auf den Ergänzungs= und wann auf den Reinigungseid =
zu erkennen? ib. Was ist insonderheit Rechtens, wenn gerade ¬
halber Beweis vorhanden ist? 383. Bei der Zulassung zum
Erfüllungs= oder Reinigungseid kommt es auch hauptsächlich darauf ¬
an, welche Parthei sich eines vorzüglichen Vertrauens wurdig ¬
gemacht hat. 385. Auf den Unterschied der Religion kommt
an sich nichts an, daher werden auch Juden gegen Christen zum
Erfüllungseide gelassen. ib. Bei gleichen Gründen der Wahrscheinlichkeit ¬
ist derjenige Theil, welcher de veritate schworen
kann, dem andern, welcher nur de credulitate schwören konnte,
vorzuziehen. 386. Wenn für eine von beiden Partheien die mehrere ¬
Rechtsbegünstigung spricht, so ist auf denjenigen Eid zu erkennen, ¬
welcher dieser Rechtsbegünstigung am meisten entspricht. ib.
Wann findet der Ergänzungseid gegen ein gerichtliches Protokoll
statt? VI. 528. 454. Ist er beim Beweis eines Gewohnheitsrecht,
zuläßig? I. 87. 490. Reichen Vermuthungen und Jndicien hinn
um denjenigen, welcher eine Erbschaft, als gesetzlicher Erbe, iAnspruch =
nmmt, zum Beweis seiner Verwandtschaft mit dem Erbs
lasser zum Erfüllungseide zu lassen? VII. 563. 511. Nimmt der
Kläger die Erbschaft auf den Grund eines schriftlichen Testaments
in Anspruch, welches der Beklagte unterschlagen hat, so braucht
er blos diesen dolus zu beweisen und der Erfüllungseid zur Bestärkung =
des vorgeblichen Inhalts des unterschlagenen Testaments
ist nicht nothwendig. 509. Unter welchen Voraussetzungen wird
derjenige, welcher gegen einen Gastwirth rc. ex recepto klagt,
zum Erfüllungseid gelassen? VI. 491. 122. Der Erfüllungs= und