Metadaten : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Vollst. Sach- und Gesetz-Reg., Bd. 1)

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Sachregister.
führen,  von  dem  besondern  Eid  für  Gefährde?  563.  Zwischen
Lehnherrn  und  Vasallen  ist  der  Calumnieneid  gegenseitig  erlassen.
368.  Der  Eid  für  Gefährde  kann  sowohl  in  erster  als  zweiter
Instanz  auferlegt  werden.  362.  Wirkung  desselben.  §.  310.  309.
ist  dessen  Ableistung  ein  Grund  zur  Compensation  der  Prozeßkosten? =
  ib.  Rechtliche  Folgen,  wenn  der  Eid  nicht  geleistet  wird.
370.  Der  Eid  für  Gefährde  ist  übrigens  ein  bloßer  Rebeneid.
§.  811.  370.  Nach  der  Praxis  wird  der  Perhorrescenzeid
für  eine  Art  des  Eides  für  Gefährde  angesehen.  VI.  508.  224.
Begriff.  225.  Zu  dessen  Begründung  ist  die  Anführung  oder  Bescheinigung =
  besonderer  Ursachen  des  Verdachts  nicht  nothwendig.
ib.  Er  kann  durch  einen  Anwalt  geschworen  werden.  227.  Er
ist  sowohl  dem  Kläger  als  Beklagten  verstattet.  228.  Vor  welchem ¬
  Richter  ist  der  Perhorrescenzeid  abzuleisten?  ih.  S.  übr.
Richter.  B)  Erfüllungs-  oder  Ergänzungseid  Guramentum ¬
  suppletorium)  und  C)  Reinigungseid  (juramentum
purgatorium).  Begriff  von  beiden.  XII.  811.  371.  Beide  sind
Haupt=  oder  Entscheidungseide  und  setzen  unvollkommenen  Beweis
voraus.  ib.  Ursprung  des  Ergänzungseides.  372.  Ursprung  des
Reinigungseides.  380.  Dessen  verschiedene  Benennungen.  332.
Wann  ist  auf  den  Ergänzungs=  und  wann  auf  den  Reinigungseid =
  zu  erkennen?  ib.  Was  ist  insonderheit  Rechtens,  wenn  gerade ¬
  halber  Beweis  vorhanden  ist?  383.  Bei  der  Zulassung  zum
Erfüllungs=  oder  Reinigungseid  kommt  es  auch  hauptsächlich  darauf ¬
  an,  welche  Parthei  sich  eines  vorzüglichen  Vertrauens  wurdig ¬
  gemacht  hat.  385.  Auf  den  Unterschied  der  Religion  kommt
an  sich  nichts  an,  daher  werden  auch  Juden  gegen  Christen  zum
Erfüllungseide  gelassen.  ib.  Bei  gleichen  Gründen  der  Wahrscheinlichkeit ¬
  ist  derjenige  Theil,  welcher  de  veritate  schworen
kann,  dem  andern,  welcher  nur  de  credulitate  schwören  konnte,
vorzuziehen.  386.  Wenn  für  eine  von  beiden  Partheien  die  mehrere ¬
  Rechtsbegünstigung  spricht,  so  ist  auf  denjenigen  Eid  zu  erkennen, ¬
  welcher  dieser  Rechtsbegünstigung  am  meisten  entspricht.  ib.
Wann  findet  der  Ergänzungseid  gegen  ein  gerichtliches  Protokoll
statt?  VI.  528.  454.  Ist  er  beim  Beweis  eines  Gewohnheitsrecht,
zuläßig?  I.  87.  490.  Reichen  Vermuthungen  und  Jndicien  hinn
um  denjenigen,  welcher  eine  Erbschaft,  als  gesetzlicher  Erbe,  iAnspruch =
  nmmt,  zum  Beweis  seiner  Verwandtschaft  mit  dem  Erbs
lasser  zum  Erfüllungseide  zu  lassen?  VII.  563.  511.  Nimmt  der
Kläger  die  Erbschaft  auf  den  Grund  eines  schriftlichen  Testaments
in  Anspruch,  welches  der  Beklagte  unterschlagen  hat,  so  braucht
er  blos  diesen  dolus  zu  beweisen  und  der  Erfüllungseid  zur  Bestärkung =
  des  vorgeblichen  Inhalts  des  unterschlagenen  Testaments
ist  nicht  nothwendig.  509.  Unter  welchen  Voraussetzungen  wird
derjenige,  welcher  gegen  einen  Gastwirth  rc.  ex  recepto  klagt,
zum  Erfüllungseid  gelassen?  VI.  491.  122.  Der  Erfüllungs=  und
            
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